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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Abfallwirtschaft in den Bundesländern ausgenommen Wien

Tipp

Einige Gemeinden bieten Online-Ratgeber zur Mülltrennung an. Eine Auswahl der Trennhilfen findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Burgenland

Gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft im Burgenland ist das Burgenländische Abfallwirtschaftsgesetz. Zuständig für die Organisation der Abfallwirtschaft ist der Burgenländische Müllverband (→ BMV).

Weitere Informationen zur → Abfallwirtschaft im Burgenland finden sich auf den Internetseiten des Landes Burgenland.

Der BMV bietet u.a.

Kärnten

Gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Kärnten ist die Kärntner Abfallwirtschaftsordnung.

Weitere Informationen zur → Abfallwirtschaft in Kärnten finden sich auf der Internetseite des Landes Kärnten sowie auf der Website der Abfallwirtschaftsverbände Kärnten (→ AWV).

Niederösterreich

Gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Niederösterreich ist das Niederösterreichische Abfallwirtschaftsgesetz. Zuständig für die Durchführung der Müllentsorgung und -verwertung sind die Umweltverbände.

Weitere Informationen zur → Abfallwirtschaft in Niederösterreich finden sich auf den Internetseiten des Landes Niederösterreich.

Die Umweltverbände bieten u.a.

Oberösterreich

Gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Oberösterreich ist das Oberösterreichische Abfallwirtschaftsgesetz.

Weitere Informationen zur → Abfallwirtschaft in Oberösterreich finden sich auf den Internetseiten des Landes Oberösterreich.

Der → Oberösterreichische Abfallverband bietet verschiedene → Services und Infos für Bürgerinnen/Bürger an (z.B. kostenlose Abfall-App, Abholkalender).

Salzburg

Grundlage für die Abfallwirtschaft in Salzburg ist das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz.

Weitere Informationen zur → Abfallwirtschaft in Salzburg sowie zu den → Abfallverbänden finden sich auf der Internetseite des Landes Salzburg.

Steiermark

Gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in der Steiermark ist das Steiermärkische Abfallwirtschaftsgesetz.

Weitere Informationen zur → Abfallwirtschaft in der Steiermark finden sich auf den Internetseiten des Landes Steiermark. Dort finden sich u.a. ein Abfall-Trenn-ABC und Infoblätter zur Abfalltrennung.

Tirol

Gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Tirol ist das Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz.

Aktuelles zur → Abfallwirtschaft in Tirol findet sich auf den Internetseiten des Landes Tirol sowie unter → sauberes-tirol.at. Diese Seite bietet neben vielen Umwelttipps auch → Broschüren zu abfallbezogenen Themen zum Download an.

Vorarlberg

Gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Vorarlberg ist das Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsgesetz.

Weitere Informationen zur → Abfallwirtschaft in Vorarlberg finden sich auf den Seiten des Landes Vorarlberg. Dort finden sich u.a.→ Tipps zur Abfallvermeidung.

Die Informationsseite → umweltv.at ist eine gemeinsame Plattform verschiedener Institutionen zur Abfallsammlung sowie zu Abfallvermeidungs- und Umweltprojekten in Vorarlberg.

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion