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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Geld- oder Sachspenden

In Österreich gibt es zahlreiche gemeinnützige Organisationen, die auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen sind. Die meisten bieten auch Möglichkeiten zu Online-, Telefon- oder SMS-Spenden.

Spenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke können als Sonderausgaben abzugsfähig sein und zwar maximal in Höhe von zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Voraussetzung ist, dass die spendenempfangende Einrichtung (z.B. mildtätiger Verein) in die Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aufgenommen wurde.

Hinweis

Seit 1. Jänner 2017 werden Spenden von Steuerpflichtigen an eine Spendenorganisation von dieser direkt an das Finanzamt gemeldet und automatisch in die Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) übernommen.

Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Spendenorganisation handelt, die in der Liste der begünstigten Spendenempfänger des BMF aufscheint und dass die/der Steuerpflichtige der Spendenorganisation ihr/sein Geburtsdatum sowie Vor- und Familiennamen laut Meldezettel bekannt geben.

Wer eine Sachspende leisten möchte, sollte sich genau informieren, welche Artikel benötigt werden. Sachspenden sind nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar.

Im Fall von Katastrophen oder akuten Notlagen werden zusätzliche Spendenaufrufe über die Medien verbreitet.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen