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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Allgemeines und Sozialversicherung 

Allgemeines

Der Dienstleistungsscheck (DLS) dient zur Entlohnung für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten (z.B. Reinigungsarbeiten, Gartenarbeit, Babysittenetc.). Durch den DLS ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer mit dem ersten Beschäftigungstag unfallversichert.

Der DLS gilt nur für befristete Arbeitsverhältnisse (maximal einen Monat). Diese können jedoch wiederholt abgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.

Das monatliche Einkommen bei der einzelnen Arbeitgeberin/beim einzelnen Arbeitgeber darf den Grenzwert (für das Jahr 2024) von 710,19 Euronicht übersteigen. Dieser Betrag errechnet sich aus der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro (für das Jahr 2024) zuzüglich Urlaubsersatzleistung und anteiligen Sonderzahlungen.

Folgende Tätigkeiten können unter anderem mit dem Dienstleistungsscheck entlohnt werden:

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung (z.B. Reinigungsarbeiten)
  • Kinderbeaufsichtigung
  • Einkäufe von Lebensmitteln, Bedarfsgütern des täglichen Lebens
  • Einfache Gartenarbeiten

Der Ablauf der Verwendung von Dienstleistungsschecks ist folgender:

  • Kauf des DLS (durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber)
  • Arbeit wird ausgeführt (durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer)
  • Ausfüllen des DLS (durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber)
  • Bei der ersten Einreichung: Ausfüllen des Beiblatts (durch beide)
  • Übergabe des DLS an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer
  • Einreichen des DLS durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer
  • Auszahlung des Betrags an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer

Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Seit 2019 steht zusätzlich eine DLS-App mit der Bezeichnung „Dienstleistungsscheck“ zur Verfügung. Damit ist die sofortige Bearbeitung im DLSOnline über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich. Diese App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.

Sozialversicherung

Mit dem DLS ist jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer automatisch unfallversichert. Die Unfallversicherung gemäß ASVG gilt für Arbeitsunfälle. Die Versicherung beginnt am Beschäftigungstag mit dem Weg zur Arbeit und endet mit dem Rückweg von der Arbeit.

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Einkünfte aus Dienstleistungsschecks beziehen, welche in Summe die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, können sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung versichern. Der Beitrag von 73,20 Euro für die freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung für das Jahr 2024 muss von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer monatlich eingezahlt werden. Mit dem ersten Beschäftigungstag des Kalendermonats beginnt der Leistungsanspruch in der Krankenversicherung.

Achtung

Hat eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer mehrere Dienstverhältnisse bei verschiedenen Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern, die in Summe die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, entsteht eine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat dann Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 14,7 Prozent zu leisten.

Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Voraussetzungen und Kauf" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)

Letzte Aktualisierung: 11. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft