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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Hochwasser-Hilfe

Bundesländer

Burgenland
→ Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057 600 - 0
E-Mail: anbringen@bgld.gv.at

Kärnten
→ Amt der Kärntner Landesregierung
Rosenegger Straße 20
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: 05 0536 13074
E-Mailabt3.katastrophenschutz@ktn.gv.at

Niederösterreich
→ Amt der NÖ Landesregierung  
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
Langenlebarner Strasse 106
3430 Tulln
Tel.: 02742 9005 - 13352
E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at

Oberösterreich
→ Bürgerservice des Landes Oberösterreich
Landhausplatz 1
4021 Linz
Tel.:  0732 77 20 - 0
E-Mail: buergerservice@ooe.gv.at

Salzburg
→ Amt der Salzburger Landesregierung
5010 Salzburg
Postfach 527
Tel.: 0662 8042 - 0
E-Mail: post@salzburg.gv.at

Steiermark
→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Wartingergasse 43
8010 Graz
Tel.:  0316 877 - 2025
E-Mail: abteilung14@stmk.gv.at

Tirol
→ Amt der Tiroler Landesregierung
Herrengasse 3
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508 4202
E-Mail: post@tirol.gv.at

Vorarlberg
→ Amt der Vorarlberger Landesregierung
Josef-Huter-Straße 35
6900 Bregenz
Tel.: 05574 511 27405
E-Mail: wasserwirtschaft@vorarlberg.at

Wien
→ Magistrat der Stadt Wien
Rathaus
1082 Wien
Tel.: 01 - 50255
E-Mail: stadtservice@post.wien.gv.at

Familienhärteausgleich-Hochwasserhilfe

Familienhärteausgleich-Hochwasserhilfe (→ BKA)
Untere Donaustraße 13 - 15
1020 Wien
Tel.: 01 531 15 - 0
E-Mail: familienhilfe@bka.gv.at

Katastrophen-Hotlines von Versicherungen

Steuerliche Maßnahmen bei Katastrophenschäden

Für Betroffene gibt es steuerliche Erleichterungen und Befreiungen. Diese bestehen im Bereich der Ertragssteuern, der Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben, der Steuernachzahlungen und im Bereich der Grunderwerbssteuer. Nähere Informationen zum Thema "Steuerliche Erleichterungen wegen Hochwasser (→ WKO)" finden sich auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich (→ WKO).

Freiwilligenhilfe "Team Österreich"

"→ Team Österreich" organisiert bei Not- und Katastrophenfällen im Inland freiwillige Nachbarschaftshelferinnen/Nachbarschaftshelfer und koordiniert deren Einsatz mit der offiziellen Einsatzleitung. Eine Registrierung als freiwillige Helferin/freiwilliger Helfer ist auf den Seiten von "→ Team Österreich" möglich. Eine Verständigung über einen Hilfseinsatz erfolgt per SMS.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion