Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch

Sprachliche Vielfalt bestimmt den Alltag an österreichischen Schulen und die Unterrichtsgestaltung wesentlich mit. Es ist eine wichtige Aufgabe der Schule, alle Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen (sprachlichen) Voraussetzungen bestmöglich zu fördern.

Unterrichtssprache Deutsch

Die Kenntnis der Unterrichtssprache Deutsch und der schrittweise Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen stellen die Grundlage für die Beteiligung an allen Bildungsprozessen dar und bilden damit eine wesentliche Voraussetzung für den Schulerfolg, die spätere Integration in den Arbeitsmarkt sowie für die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Österreich.

Frühe Sprachliche Förderung in elementarpädagogischen Einrichtungen

Zur Feststellung der Sprachkompetenzen von Kindern kommt im letzten Jahr vor Schuleintritt ein bundesweit einheitliches Instrument in zwei Varianten ("BESK KOMPAKT" für Kinder mit Deutsch als Erstsprache sowie "BESK-DaZ Kompakt" für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache) österreichweit verpflichtend zum Einsatz. Basierend auf den Ergebnissen des Sprachstandinstruments wird ein verpflichtendes Übergabeblattvon der elementaren Bildungseinrichtung an die Grundschulen übermittelt, welches Informationen bezüglich der Stärken und förderbaren Bereiche eines Kindes im Bereich der Sprache gibt und eine konkrete Ausgangslage für die weitere Förderplanung bietet.

Deutschfördermodell für außerordentliche Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen/Schüler, die dem Unterricht aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse nicht folgen können, werden seit dem Schuljahr 2018/2019 in Deutschförderklassen oder Deutschförderkursen unterrichtet. Ziel des Deutschfördermodells für außerordentliche Schülerinnen/Schüler ist das frühzeitige und intensive Erlernen der UnterrichtsspracheDeutsch, damit diese Schülerinnen/Schüler rasch nach dem Lehrplan der betreffenden Schulart und Schulstufe gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden können.

Die Zuteilung zu einer Deutschförderklasse beziehungsweise zu einem Deutschförderkurs erfolgt auf Basis von MIKA-D, einem österreichweit einheitlichen, standardisierten Testverfahren.

Um den Sprachfortschritt der Schülerinnen/Schüler dokumentieren und bestens unterstützen zu können, sind im Unterricht verpflichtend Diagnoseinstrumente einzusetzen, auf deren Grundlage individuelle Förderpläne zu erstellen sind. Das BMBWFemp­fiehlt für den Einsatz in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen, aber auch im Regelunterricht das Förderdiagnoseinstrument USB DaZ.

Übergreifendes Thema Sprachliche Bildung und Lesen

Gute Sprachkenntnisse und Lesefertigkeiten sind der Schlüssel zu mehr Bildungsgerechtigkeit im Schulsystem und zur erfolgreichen Nutzung vorhandener Potenziale. Sprachliche Bildung und Lesen ist als übergreifendes Thema im Lehrplan 2023 der allgemeinen Pflichtschulen verankert und muss somit von allen Lehrkräften bei der Gestaltung des Unterrichts berücksichtigt und umgesetzt werden.

Sprachsensibler Unterricht

Für Sprachhandlungen im Unterricht sind neben fachlichem Wissen bildungssprachliche Kompetenzen notwendig, die nicht allein im Deutschunterricht aufgebaut werden können. Es bedarf daher einer sprachsensiblen Gestaltung aller Unterrichtsfächer. Im Zentrum des sprachsensiblen Unterrichts steht die Förderung der sprachlichen Weiterentwicklung aller Schülerinnen/Schüler vor allem im Bereich der Bildungs- und Fachsprache.

Das ÖSZ hat im Auftrag des BMBWF umfangreiche Materialien für einen sprachsensiblen Unterricht auf Primar- und Sekundarstufe (Allgemein- und Berufsbildung) entwickelt.

Mehrsprachigkeit und Erstsprachenunterricht

Der Erstsprachenunterricht ist Teil des österreichischen Regelschulwesens und stellt ein wichtiges pädagogisches Angebot zur Förderung der Kompetenzen in der Erst-, Zweit-, Alltags- und/oder Familiensprache und zur Stärkung der Persönlichkeits- und Identitätsbildung der Kinder und Jugendlichen dar. Als wichtiger Bestandteil einer umfassenden sprachlichen Bildung trägt der Erstsprachenunterricht zur Chancengerechtigkeit des österreichischen Bildungssystems bei. Er wird an Volksschulen als unverbindliche Übung und an den anderen Schularten als Freigegenstand oder ebenfalls als unverbindliche Übung angeboten. Im Schuljahr 2020/21 wurden über 25 Sprachen im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts unterrichtet.

Rechtsgrundlage

Schulorganisationsgesetz (SchOG)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 30. August 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung