Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Vorzugsstimmenvergabe – Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023.

Bei der Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023 konnte jede wahlberechtigte Person neben einer Stimme für eine Partei auch Vorzugsstimmen vergeben. Eine Vorzugsstimme bringt zum Ausdruck, dass die Vergabe eines Mandats an die gewählte Person besonders gewünscht wird.

Es können höchstens zwei Vorzugsstimmen abgegeben werden, und zwar für je eine Bewerberin/einen Bewerber der Landesliste und/oder der Wahlkreisliste.

Eine Vorzugsstimme wird vergeben, indem die Bewerberin/der Bewerber

  • in dem dafür auf dem amtlichen Stimmzettel vorgesehene Kreis eindeutig markiert oder
  • sonst wo auf dem Stimmzettel eindeutig bezeichnet wird.

Vorzugsstimmen können gültig nur an Bewerberinnen/Bewerber der Partei vergeben werden, die gewählt wird. D.h. die Kreuze sollten in der gleichen Spalte gemacht werden, wenn eine Partei und zusätzliche eine Person von der Landesliste und/oder Wahlkreisliste gewählt wird. Bei zwei Kreuzen in verschiedenen Spalten zählt die Vorzugsstimme ("Name vor Partei": eine gültige Vorzugsstimme "schlägt" die allenfalls anderslautende Parteibezeichnung). Mit drei Kreuzen in drei verschiedenen Spalten ist die Stimmabgabe ungültig.

Weiterführende Links

Landtagswahl 2023 (→ Amt der Niederösterreichischen Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Niederösterreichische Landtagswahlordnung 1992 (LWO)

Letzte Aktualisierung: 29. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion