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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Verlust von persönlichen Gegenständen

Besonders häufig gehen persönliche Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln verloren. Wenn Sie vermuten, einen persönlichen Gegenstand (z.B. Schlüssel, Geldbörse, Handy, Handtasche, Schmuck, Reisegepäck, Koffer) in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren zu haben, können Sie sich beispielsweise an folgende Stellen wenden:

Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

Öffentliche Verkehrsmittel

Wenn Sie einen Gegenstand in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren haben, dann wenden Sie sich gleich an die Zentralstelle des jeweiligen Verkehrsbetriebs.

Hinweis

Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline+43 1 4000-8091 zuständig.

Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

Flughäfen

Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

Tipp

Falls Ihr Reisegepäck durch einen Fehler der Fluggesellschaft verloren geht, wenden Sie sich an diese.

Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

Wenn Sie eine Verlustanzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Fundbehörde.

Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)

Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

Bei Verlust von Gegenständen helfen die Mungos Lost + Found Servicecenter der ÖBB.

Verlorene bzw. vergessene Ausweise und sonstige Dokumente sowie Kontokarten und Geldbörsen werden von der ÖBB-Fundsammelstelle nach einigen Werktagen an den Fundservice des Magistrats bzw. der Gemeinde weitergeleitet.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres