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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeines zur Scheidung

Die nachfolgenden Informationen geben einen kurzen Überblick über das Scheidungsrecht. Da die mit einer Scheidung verbundenen Folgen individuell sehr unterschiedlich sind, ist es nicht möglich, hier auf den Einzelfall einzugehen.

Rechtliche Möglichkeiten einer Scheidung stellen die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung dar.

Falls eine Scheidung in Erwägung gezogen wird, ist es unbedingt nötig, sich über die rechtlichen, finanziellen und sonstigen Auswirkungen im konkreten Fall zu informieren. In die Überlegungen sind auch die Frage der Obsorge für die gemeinsamen Kinder miteinzubeziehen. Auch der Kindesunterhalt, den diejenige Ehepartnerin/derjenige Ehepartner in Geld zu leisten hat, die/der das Kind nicht in ihrem/seinem Haushalt betreut, ist zu berücksichtigen.

Für Informationen zu Scheidungsfragen stehen auch Beratungsstellen zur Verfügung.

Konkrete Schritte sollten erst nach reiflicher Überlegung aller Folgen eingeleitet werden. Zu bedenken sind unter anderem

  • die sozialversicherungsrechtlichen und pensionsrechtlichen Folgen nach der Scheidung
  • die Ansprüche auf Unterhalt
  • die Aufteilung
    • des ehelichen Gebrauchsvermögens (z.B. Hausrat, der im Laufe der Ehegemeinschaft erwirtschaftet wurde)
    • der Ehewohnung (das ist die Wohnung, in der das Ehepaar den Schwerpunkt der gemeinsamen Lebensführung hat oder hatte)
    • der Ersparnisse
    • der Schulden

Im Scheidungsfall kann die Mediation, das ist die harmonisierende Vermittlung bei persönlichen oder sozialen Konflikten, als Konfliktlösungsinstrument eine bedeutende Rolle spielen.

Weiterführende Links

Mediation (→ BKA)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz