Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Minderjährige

Kinder und Jugendliche können nur eingeschränkt Verträge abschließen. Das gilt auch beim Online-Shopping.

Zwischen 7 und 14 Jahren sind Kinder bzw. Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen ohne Zustimmung eines Elternteils bzw. einer Erziehungsberechtigten/eines Erziehungsberechtigten nur sogenannte Taschengeldgeschäfte abschließen. Sie können also kleine Geschäfte des alltäglichen Lebens gültig abschließen (z.B. Kauf von Süßigkeiten, Büchern, Kinokarten).

In der Regel fallen Geschäfte über das Internet nicht unter die sogenannten Taschengeldgeschäfte und erfordern daher die Zustimmung eines Elternteils bzw. einer Erziehungsberechtigten/eines Erziehungsberechtigten.

Bis zur Erteilung der Zustimmung sind solche Rechtsgeschäfte "schwebend unwirksam" und erlangen erst mit der nachträglichen Zustimmung volle Gültigkeit. Wird die Zustimmung verweigert, ist das Rechtsgeschäft von Anfang an ungültig – so als wäre der Vertrag nie zustande gekommen.

Zwischen 14 und 18 Jahren ist jede Jugendliche/jeder Jugendliche – da Minderjährige in aller Regel im Umgang mit Rechtsgeschäften nicht erfahren sind – ebenfalls beschränkt geschäftsfähig, sie/er darf aber mehr tun.

Die Jugendliche/der Jugendliche darf nun das Taschengeld bzw. das eigene Einkommen nach eigenem Ermessen ausgeben. Das gilt auch für Geschäfte über das Internet. Wichtig ist, dass mit den Ausgaben nicht die Lebensbedürfnisse gefährdet werden. Das ist dann der Fall, wenn das gesamte Arbeitseinkommen für beispielsweise die Anschaffung eines Mopeds ausgegeben wird. Für derartige Rechtsgeschäfte wird jedenfalls die Zustimmung eines Elternteils bzw. einer Erziehungsberechtigten/eines Erziehungsberechtigten benötigt. Fehlt diese, kommt kein gültiger Vertrag zu Stande.

Auch in diesen Fällen kann die Zustimmung nachträglich erteilt werden.

Tipp

Ausführliche Informationen zum Vertragsabschluss durch Kinder und Jugendliche finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion