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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeines zur Berufswahl

Entscheidungsfindung

Die Berufswahl ist eine sehr wichtige Entscheidung, weil sie den weiteren Lebensweg stark beeinflussen wird. Bei der schwierigen Frage, welcher Beruf der richtige ist, können bestimmte Überlegungen bei der Entscheidungsfindung helfen.

In einem ersten Schritt hilft es, sich Klarheit über Ziele und Vorstellungen im Berufsleben zu verschaffen:

  • Welche Ausbildungsform ist die richtige – Lehre, Matura oder Studium? Soll ein möglichst schneller Einstieg ins Berufsleben erfolgen und Geld verdient werden oder hat das noch Zeit?
  • Welche Interessen und Begabungen bestehen? Welche "soft skills" können angeboten werden?
  • Kommt ein Arbeiten in Gruppen infrage oder wird lieber alleine gearbeitet? Ist der Kontakt mit anderen Menschen wichtig?
  • Wie soll der Arbeitsplatz aussehen? Wird lieber in einem Büro, Geschäft oder ohne fixen Arbeitsplatz gearbeitet?
  • Kommt eine Tätigkeit im Ausland infrage?
  • Welche Arbeitszeiten passen?
  • Wie wichtig ist der Verdienst?

Berufsideen und Alternativen können in einem zweiten Schritt entwickelt werden:

  • Welche Berufe, Ausbildungen und Studienrichtungen passen zu den eigenen Interessen und Vorstellungen?
  • Welche Ausbildungswege führen zu den Berufen? Lehre, Kolleg, Fachhochschulstudium oder Universitätsstudiumetc.?
  • Welche Berufe gelten als zukunftsträchtig bzw. welche Berufe verlieren an Bedeutung?

Wenn klar ist, welche Berufe konkret von Interesse sind, können in einem dritten Schritt Informationen über diese Berufe gesammelt werden:

  • Was gibt es Wissenswertes über die Berufe?
  • Wo gibt es Informationen bzw. wer kann weiterhelfen?

Im vierten Schritt kann dann anhand der gesammelten Informationen über die eigenen Interessen bzw. Talente und die infrage kommenden Berufe eine fundierte Entscheidung getroffen werden.

Wichtig ist es, nicht nur auf die "facts" zu achten, sondern auch auf die eigenen Gefühle! Am besten ist immer noch, das zu tun, was am meisten Spaß macht. Wenn etwas Freude bereitet, dann führt das in der Regel auch zum Erfolg.

Informationen zum Thema "Berufsorientierung und Berufswahl von Mädchen und Buben" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Entscheidungshilfen

Obwohl jede/jeder die Entscheidung für einen Beruf letztendlich selbst treffen muss, kann die Entscheidungsfindung zumindest erleichtert werden. Es gibt viele Möglichkeiten, sich Klarheit hinsichtlich der Berufswahl zu verschaffen.

Eltern, Verwandte, Freundinnen/Freunde können am meisten helfen. Gespräche mit ihnen können insbesondere bei der Einschätzung der eigenen Talente bzw. der eigenen speziellen Fähigkeiten eine große Hilfe sein. Auch Schülerberaterinnen/Schülerberater an der Schule können die Entscheidungsfindung unterstützen.

In Österreich gibt es zudem viele Beratungsstellen für Jugendliche, die sich im Berufsfindungsprozess befinden. Das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) und die Wirtschaftskammern Österreichs (WKO) bieten beispielsweise Berufsberatungen als Hilfestellung an. Weitere Informationen dazu finden sich auf unseren Seiten im Kapitel "Beratungsangebote und Beratungsstellen".

Auch praktische Erfahrungen können bei der Berufswahl helfen. So können Ferialpraktika einen guten Einblick in den Berufsalltag geben. Mithilfe der "Schnupperlehre" (eigentlich "berufspraktische Tage") gibt es die Möglichkeit, mit der Schulklasse (z.B. im Rahmen einer Schulveranstaltung) oder individuell, einen Lehrberuf vor Ort kennenzulernen. Nähere Informationen zur "Schnupperlehre (→ WKO)" bietet das Portal der Wirtschaftskammern an.

Nähere Informationen zum Thema "Schülerunfallversicherung im Zusammenhang mit der Schnupperlehre (→ ÖGK)" finden sich auf den Seiten der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK).

Weiterführende Informationen

Im Internet findet sich außerdem ein breites Angebot (z.B. Informationsseiten, Datenbanken, Interessenstests, Broschüren), das bei der Berufswahl unterstützen kann:

Letzte Aktualisierung: 30. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion