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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Haag

Verordnung

Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

 verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Hadersdorf-Kammern

Verordnung

Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

verboten:

  • Samstag
    • 20 bis 24 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Haidershofen

Verordnung

Rasenmähen

verboten:

  • Samstag
    • ab 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Hainburg an der Donau

Verordnung

Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

verboten:

  • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
HainfeldVerordnungVerrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Haslau-Maria Ellend

keine Vorgaben

 

 

Haugschlag 

keine Vorgaben 

 

 

Hauskirchen 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • von 12 bis 14 Uhr
  • Sonntag
    • ganztägig 

Heiligenkreuz 

Verordnung 

Verwendung von Rasenmähern 

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Heldenberg 

keine Vorgaben 

 

 

Herzogenburg

Verordnung

Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

verboten:

  • täglich
    • 20 bis 8 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Himberg

Verordnung

Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Hinterbrühl 

Verordnung 

Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Hochneukirchen-Gschaidt 

keine Vorgaben 

 

 

Hochwolkersdorf

keine Vorgaben 

 

 

Hof am Leithaberge

Verordnung

Rasenmähen

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Höflein

keine Vorgaben

 

 

Höflein an der Hohen Wand

Verordnung

Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

gilt nicht für:

unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Hohenau an der March

keine Vorgaben

 

 

Hohenberg

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • täglich
    • 12 bis 14 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Hoheneich

Verordnung

Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Hohenruppersdorf Verordnung Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Hollenstein an der Ybbs

keine Vorgaben

 

 

Horn

Verordnung

Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
(Benzinrasenmäher) 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag 
    • 6 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 6 bis 18 Uhr

 

 

Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

ohne Einschränkung erlaubt

Hürm

keine Vorgaben

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion