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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Begutachtungsentwurf: Schulorganisationsgesetz

Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.

  • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2024
  • Ende der Begutachtung: 26. Juni 2024
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlicht überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und 1. März 2025

Ziele

  • Herbeiführung von Vereinfachungen im Bereich der Schulverwaltung und Entbürokratisierung für Bürgerinnen/Bürger durch Digitalisierung
  • Einbindung von E-Government Standards in die Schulverwaltung
  • Einbindung von neuen Datenerbringungen in die Gesamtevidenz der Schülerinnen/Schüler sowie in die Bundesstatistik zum Bildungswesen
  • Ergänzung der Datenmeldung bezüglich Lehrpersonen mit dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen
  • Erhöhung der Treffsicherheit der Unterstützung und Beratung von Erziehungsberechtigten
  • Verbesserung der Datenbasis für die Evaluierung von Schulversuchen

Inhalt

  • Implementierung eines elektronischen amtlichen Lichtbildausweises für den Schulbereich - edu.digicard
  • Implementierung der Amtssignatur und der elektronischen Zustellung an Österreichs Schulen
  • Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbundes der Schulen
  • Datenerbringung im Bereich der Sommerschule und der Testungen
  • Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Lehrpersonen
  • Durchführung von pädagogischen Einzelgesprächen je nach Erfordernis
  • Entfall der Einschätzungen zu überfachlichen Kompetenzen
  • Verlängerung der Laufzeit von Schulversuchen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.

Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

 

Weiterführender Link

Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion