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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Niederösterreich

Allgemeine Informationen

Das Land Niederösterreich verleiht folgende Ehrenzeichen:

  • Goldenes Komturkreuz mit dem Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
  • Silbernes Komturkreuz mit dem Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
  • Goldenes Komturkreuz des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
  • Silbernes Komturkreuz des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
  • Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
  • Großes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
  • Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
  • Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
  • Verdienstzeichen des Bundeslandes Niederösterreich
  • Goldene Medaille des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
  • Silberne Medaille des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
  • Bronzene Medaille des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
  • Rettungsmedaille des Bundeslandes Niederösterreich
  • Medaille des Landes Niederösterreich für Katastropheneinsatz
  • Niederösterreichisches Ehrenzeichen für vieljährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens in Gold (50-jährige Tätigkeit)
  • Niederösterreichisches Ehrenzeichen für vieljährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens in Silber (40-jährige Tätigkeit)
  • Niederösterreichisches Ehrenzeichen für vieljährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens in Bronze (25-jährige Tätigkeit)
  • Niederösterreichisches Sportehrenzeichen in Gold
  • Niederösterreichisches Sportehrenzeichen in Silber
  • Niederösterreichisches Sportehrenzeichen in Bronze

Zuständige Stelle

Das → Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Zusätzliche Informationen

Einige dieser Auszeichnungen sind an gewisse Voraussetzungen gebunden (z.B. sportliche Erfolge, Dauer der Tätigkeit).

Letzte Aktualisierung: 1. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion