Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Gleichbehandlungsanwaltschaften
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen sowie vor Diskriminierung zu schützen.
Kontakt
Anwaltschaft | Zuständigkeit | Kontaktdaten | Informationen zur Ombudsstelle |
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Zentrale für Wien, Niederösterreich und Burgenland (Wien) |
| Leopold-Moses-Gasse 4/1/2 | Team der Zentrale für Wien, Niederösterreich und Burgenland |
Regionalbüro für die Steiermark (Graz) |
| Südtirolerplatz 16 8020 Graz Telefon: +43 316 720 590 Fax: +43 316 720 590-4 E-Mail: graz.gaw@bka.gv.at | Team des Regionalbüros für die Steiermark |
Regionalbüro für Tirol, Salzburg und Vorarlberg (Innsbruck) |
| Leipziger Platz 2 6020 Innsbruck Telefon: +43 512 343 032 Fax: +43 512 343 032-10 E-Mail: ibk.gaw@bka.gv.at | Team des Regionalbüros für Tirol, Salzburg und Vorarlberg |
Regionalbüro für Kärnten (Klagenfurt) |
| Kumpfgasse 25 9020 Klagenfurt Telefon: +43 463 509 110 Fax: +43 463 509 110-15 E-Mail: klagenfurt.gaw@bka.gv.at | Team des Regionalbüros für Kärnten |
Regionalbüro für Oberösterreich (Linz) |
| Mozartstraße 5/3 4020 Linz Tel.: +43 732 783 877 Fax: +43 732 783 877-3 E-Mail: linz.gaw@bka.gv.at | Team des Regionalbüros für Oberösterreich |
Weitere Informationen zum Thema "Gleichbehandlungsanwaltschaft" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion