Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Therapieeinrichtungen
- Die verschiedenen Einrichtungen für die Durchführung gesundheitsbezogener Maßnahmen im Bereich der Drogenabhängigkeit finden Sie im Österreichischen Suchthilfekompass (→ GÖG). Diese umfangreiche Suchmaschine für Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungseinrichtungen wird im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) von der Gesundheit Österreich GmbH, Kompetenzzentrum Sucht (→ GÖG) erstellt und betreut. Im Suchtmittelkompass können Sie Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für Personen im Hinblick auf Drogenkonsum und Drogenabhängigkeit nach folgenden Kriterien suchen:
- Nach Bundesland oder
- Nach Zielgruppen, spezifischen Beratungsangeboten etc.
- In einer Kundmachung des BMSGPK finden Sie eine "Liste von Einrichtungen und Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch (→ RIS)". Diese Einrichtungen entsprechen den im Suchtmittelgesetz (SMG) festgelegten Qualitätsstandards (u.a. müssen eine Ärztin/ein Arzt sowie das Personal hinreichend mit Fragen des Suchtgiftmissbrauchs vertraut sein) und durchlaufen ein Qualitätsprüfungsverfahren.
- Viele Infos, Tipps und Unterlagen zum Raucherstopp einschließlich Kontaktadressen zur ambulanten sowie stationären Raucherentwöhnung finden Sie auf der Website des Rauchertelefons (→ ÖGK) unter Beratungsstellen in Österreich.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz