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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Sonderkennzeichen auf österreichischen Kfz

Jedes Kfz-Kennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. Für Kfz, die von obersten Verwaltungsorganen, bestimmten Behörden bzw. staatsnahen Unternehmen sowie von Mitgliedern des diplomatischen Personals u.a. verwendet werden, gibt es eigene Abkürzungen. Diese sind in den folgenden Tabellen angeführt.

Bundesorgane

Diese Tabelle zeigt Sonderkennzeichen der Bundesorgane auf österreichischen Kraftfahrzeugen.
AbkürzungVerwendung des Fahrzeugs bestimmt für
A
  • den Bundespräsidenten
  • die Präsidenten des Nationalrates
  • die Präsidenten des Bundesrates
  • die Mitglieder der Bundesregierung
  • die Staatssekretäre
  • die Mitglieder der Volksanwaltschaft
  • den Präsidenten/Vizepräsidenten des Rechnungshofes
  • den Präsidenten/Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes
  • den Präsidenten/Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes
  • den Präsidenten/Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes

Landesorgane

Bei Fahrzeugen, die zur Verwendung für die Präsidenten der Landtage sowie für die Mitglieder der Landesregierungen und die Mitglieder der Landesvolksanwaltschaften bestimmt sind, werden folgende Abkürzungen verwendet:

Diese Tabelle zeigt alle Abkürzungen auf Kfz-Kennzeichen von Fahrzeugen bestimmter Landesorgane an.
Abkürzungfür das Bundesland
BBurgenland
Kärnten 
Niederösterreich 
Oberösterreich 
Salzburg 
ST Steiermark 
Tirol 
Vorarlberg 
Wien

Behörden bzw. staatsnahe Unternehmen

Diese Tabelle zeigt alle Abkürzungen der Behörden beziehungsweise staatsnahen Unternehmen auf österreichischen Kraftfahrzeugen.
AbkürzungVerwendung des Fahrzeugs im Bereich
BD

Bundesbusdienst – Omnibusse, die zur Verwendung im Kraftfahrlinienverkehr der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der Post- und Telegraphenverwaltung bestimmt sind

BH Bundesheer 
BP Bundespolizei 
FV Finanzverwaltung 
FWFeuerwehr
JW Justizwache 
PT Post

Diplomatisches Personal u.a.

Folgende Zeichen dürfen an bestimmten Fahrzeugen angebracht werden:

Diese Tabelle zeigt Sonderkennzeichen auf österreichischen Kraftfahrzeugen von diplomatischem Personal und anderen.

Zeichen

Langform

Anbringung unter anderem an

CD

corps diplomatique

Dienstfahrzeugen internationaler Organisationen in Österreich oder Kfz von Mitgliedern des diplomatischen Personals der ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden in Österreich

CC

corps consulaire

Kfz ausländischer Berufskonsuln in Österreich

Bei Fahrzeugen von Mitgliedern des diplomatischen Korps in Wien, von Beamten internationaler Organisationen in Österreich mit gleichartiger Rechtsstellung und anderen setzt sich das Kennzeichen grundsätzlich aus der Abkürzung für das Bundesland und dem Buchstaben "D" zusammen (z.B. Abkürzung "WD" für Fahrzeuge von Wiener Diplomaten). Bei Fahrzeugen mit dem Standort in Graz wird an Stelle der Landesabkürzung die Bezeichnung der Behörde verwendet.

Bei Fahrzeugen von Mitgliedern des Konsularkorps in Österreich setzt sich das Kennzeichen grundsätzlich aus der Abkürzung für das Bundesland und dem Buchstaben "K" zusammen (z.B. Abkürzung "WK" für das Konsularkorps Wien). Bei Fahrzeugen mit dem Standort in Graz wird an Stelle der Landesabkürzung die Bezeichnung der Behörde verwendet.

Rechtsgrundlagen

§ 26Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion