Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Allgemeines zur Gleichbehandlungsanwaltschaft
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen sowie vor Diskriminierung zu schützen.
In der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft selbstständig und unabhängig. Grundlage ihrer Arbeit ist das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG).
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät Personen, die sich in folgenden Bereichen benachteiligt fühlen:
- In einem Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft und in der sonstigen Arbeitswelt aufgrund
- des Geschlechts
- der ethnischen Zugehörigkeit
- der Religion oder der Weltanschauung
- des Alters
- der sexuellen Orientierung
- In sonstigen Bereichen (Sozialschutz, Güter, Dienstleistungen, Wohnen, Bildung) aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit
- In sonstigen Bereichen (Zugang zu und bei der Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen) aufgrund des Geschlechts
Es stehen Gleichbehandlungsanwältinnen/Gleichbehandlungsanwälte zur Verfügung, wobei die Zuständigkeiten nach dem Grund der Diskriminierung und dem Bereich, in dem sie stattfindet, unterschieden werden.
Die Gleichbehandlungsanwältinnen/die Gleichbehandlungsanwälte unterstützen von Diskriminierung bzw. Belästigung betroffene Personen bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber, informieren über die rechtlichen Mittel und unterstützen bei Beschwerden an die Gleichbehandlungskommission. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!
Weiterführende Links
- Beispiele aus der Beratung (→ GAW)
- Informationsmaterial (→ GAW) zum Bestellen oder zum Download
- FAQs für Unternehmen (→ GAW)
- Online-Formular (→ GAW) für eine Anfrage an die Zentrale der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Wien oder an das für Sie zuständige Regionalbüro
- Ausgewählte Judikatur (→ GAW)
- Gleichbehandlung in der EU (→ GAW)
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz)
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt