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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Sicherheit bei Geldgeschäften

Bargeldgeschäfte bergen immer ein gewisses Risiko. Täterinnen/Täter beobachten beispielsweise Banken und verfolgen bzw. überfallen dann Kundinnen/Kunden, die gerade einen größeren Betrag ausgezahlt bekommen haben. Oder sie bieten beim Abheben am Geldautomaten ihre Hilfe an, wobei sie dann den Code ausspionieren und die Bankomatkarte stehlen.

Um bei Geldgeschäften kein Risiko einzugehen, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Wenn möglich sich bei größeren Bargeldbehebungen von einer Vertrauensperson zur Bank begleiten lassen
  • Darauf achten, dass Kundinnen/Kunden, die hinter einem am Bankschalter stehen, die sogenannte Diskretzone (meist am Boden durch eine gelbe Linie gekennzeichnet) einhalten; wenn nötig andere auffordern, Abstand zu halten. Niemand sollte sehen oder hören können, welchen Betrag man sich auszahlen lässt.
  • Bei sehr hohen Beträgen (z.B. wenn ein Sparbuch aufgelöst wird) auf die Auszahlung in einem separaten Raum bestehen
  • Genau die Personen in der Bank und außerhalb der Bank beobachten; wer sich beobachtet fühlt oder denkt, dass ihr/ihm jemand folgt, sollte mit einem Taxi nach Hause fahren oder sich abholen lassen.
  • Wer Geld am Geldautomaten abhebt, sollte darauf achten, dass hinter ihr/ihm stehende Personen einen ausreichenden Abstand einhalten. Niemand darf sehen, welchen Betrag jemand abhebt oder welchen Code man eingibt; auf offensichtliche Manipulationen beispielsweise am Karteneingabeschlitz achten!
  • Wer sich beobachtet oder unsicher fühlt, sollte die Abhebung abbrechen.
  • Niemals Hilfe von fremden Personen annehmen, die bei der Abhebung am Geldautomaten behilflich sein wollen und niemals den Code bekannt geben
  • Bankomatkarte und zugehörigen Code immer getrennt aufheben; sollte die Karte gestohlen werden, können die Täterinnen/Täter ohne den Code kein Geld von Ihrem Konto abheben.
Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres