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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Inklusion von Kindern mit Behinderungen – Kindergarten

Allgemeine Informationen

Geeigneter Kindergarten

Der Eintritt in den Kindergarten bedeutet für Kinder einen ersten Schritt in die Selbstständigkeit. Fachleute, die Ihr Kind betreuen, beraten über die geeignetste Form der Kindergartenunterbringung. Die infrage kommenden Gruppen sollten von den Erziehungsberechtigten unbedingt selbst besichtigt und mit der jeweiligen Leitung und dem gesamten zuständigen Team alle Möglichkeiten besprochen werden.

Gerade im Kindergarten, wo noch weniger Leistungsdruck als in der Schule besteht, ist die Motivation zur Aufnahme von Kindern mit Behinderungen doch größer. Dennoch ist die Einstellung jener Menschen, die mit Ihrem Kind arbeiten werden, für eine erfolgreiche Inklusion in die Gruppe ausschlaggebend.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ihr Kind in einem allgemeinen Kindergarten, einem Kindergarten mit Integrationsgruppen oder einem heilpädagogischen Sonderkindergarten unterzubringen.

Integrative Erziehung bedeutet gerade im Vorschulalter für alle Kinder eine große Chance, weil Kinder noch weniger Vorurteile haben und das soziale Lernen in allen Kindergärten eine wichtige Rolle spielt.

Es sollte auch auf die Rahmenbedingungen geachtet werden:

  • Gruppengröße, räumliche Gegebenheiten, Fachpersonal, Therapiemöglichkeiten etc.
  • Wichtig ist auch die Persönlichkeit der Kindergärtnerinnen/der Kindergärtner. Diese sollten genau über die Möglichkeiten und Bedürfnisse Ihres Kindes informiert werden.
  • Bei einer Entscheidung für einen allgemeinen Kindergarten könnte es hilfreich sein, bei einem vorbereitenden Elterntreffen auch die Eltern der anderen Kinder zu informieren und einzubeziehen.

Achtung

Einen Rechtsanspruch auf integrative Unterbringung im Kindergarten gibt es nicht.

Integrative Erziehung

Integrative Erziehung bedeutet, Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen zu betreuen und zu unterrichten.

Integrative Erziehung soll ein Gegengewicht zu Ausgrenzung und Diskriminierung darstellen und dazu beitragen, dass es für junge Menschen zur Selbstverständlichkeit wird, Spielkameraden und Freundinnen/Freunde zu haben, die in ihren Ausdrucksmöglichkeiten, ihrem Tempo oder ihrer Leistungsfähigkeit anders sind.

Es geht somit auch um soziales Lernen, was für Kinder mit und ohne Behinderungen gleich wichtig ist. Zahlreiche praktische Erfahrungen und auch wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Jahre zeigen, dass von der sozialen Situation in integrierten Gruppen alle Kinder profitieren.

Damit dies gelingen kann, sind die Rahmenbedingungen besonders wichtig:

  • Gruppengröße und Betreuungsschlüssel,
  • Motivation der Eltern und Betreuerinnen/Betreuer,
  • Raumsituation,
  • Spiel- und Arbeitsmaterialien etc.

Manche Gesprächspartnerinnen/Gesprächspartner reagieren möglicherweise bei vorbereitenden Gesprächen mit Skepsis oder Ablehnung. Dahinter steht oft einfach Uninformiertheit und Angst vor dem Ungewohnten. Eltern sollten sich dadurch nicht entmutigen lassen und ausführlich über ihr Kind, seine Möglichkeiten und seine Bedürfnisse sprechen.

Tipp

Elterninitiativen oder Vereine verfügen über wertvolle Informationen aus eigener Betroffenheit und setzen sich oft schon jahrelang mit diesem Thema auseinander.

Zuständige Stelle

Das Amt der Landesregierungbzw. die Bezirkshauptmannschaft, in Wien z.B. die MA 11 – Amt für Jugend und Familie (→ Stadt Wien)

Zusätzliche Informationen

In manchen Bundesländern gibt es spezielle Beratungsstellen, die kontaktiert werden können.

Weitere Informationen zu integrativen Kindergärten können Sie über das Internet in der vom Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck eingerichteten Behinderten-Inklusion-Dokumentation (BIDOK) erhalten.

Nähere Informationen zum Thema "Schule und Behinderung" finden sich auf oesterreich.gv.at. Außerdem werden Adressen und Links zum Thema "Kinderbetreuung" bereitgestellt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 18. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt