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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch die sechs Gründungsmitglieder im Jahre 1951 hat sich die Europäische Union mehrmals vergrößert. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches sind 27 Länder Mitglieder der Europäischen Union.

EU-Mitgliedstaaten alphabetisch

Die EU-Mitgliedstaaten sind:

  • Belgien seit 1952
  • Bulgarien seit 2007
  • Dänemark seit 1973
  • Deutschland seit 1952
  • Estland seit 2004
  • Finnland seit 1995
  • Frankreich seit 1952
  • Griechenland seit 1981
  • Irland seit 1973
  • Italien seit 1952
  • Kroatien seit 2013
  • Lettland seit 2004
  • Litauen seit 2004
  • Luxemburg seit 1952
  • Malta seit 2004
  • Niederlande seit 1952
  • Österreich seit 1995
  • Polen seit 2004
  • Portugal seit 1986
  • Rumänien seit 2007
  • Schweden seit 1995
  • Slowakei seit 2004
  • Slowenien seit 2004
  • Spanien seit 1986
  • Tschechische Republik seit 2004
  • Ungarn seit 2004
  • Zypern seit 2004

Früherer EU-Mitgliedstaat:

  • Vereinigtes Königreich (von 1973 bis 31. Jänner 2020)

Zukünftige Entwicklungen

Mit dem Beitritt Kroatiens zur EU ist die Erweiterung noch nicht abgeschlossen. Die Union unterhält derzeit intensive Gespräche mit (potenziellen) Beitrittskandidaten.

Beitrittskandidaten

Folgende Staaten sind Beitrittskandidaten:

  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Moldau
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Serbien
  • Türkei
  • Ukraine

Als potenzielle Beitrittskandidaten sieht die Europäische Union derzeit folgende Staaten an:

  • Georgien
  • Kosovo

Island: Am 12. März 2015 zog die isländische Regierung den Antrag auf einen Beitritt des Landes zur Europäischen Union offiziell zurück.

Staaten mit besonderer Beziehung zur EU

Weiters unterhält die Europäische Union mit mehreren europäischen Ländern besondere Beziehungen. Einige dieser Nicht-EU-Mitgliedstaaten haben den Euro als Währung eingeführt (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat). Einige Nicht-EU-Mitgliedstaaten wenden den Schengen-Besitzstand im Wege von Assoziierungsübereinkommen an (Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein). Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bringt Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR-EFTA-Länder) in den EU-Binnenmarkt ein.

Weiterführende Links

Länderprofile (→ Europäische Kommission)

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion