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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Medizinische Hilfe

Blutspende

Nicht nur in Katastrophenfällen, sondern schon bei geringfügigen Operationen kann eine Blutspende Leben retten. Auch für die Spenderin/den Spender selbst hat Blutspenden Vorteile (z.B. Untersuchung des Blutes und Benachrichtigung bei Krankheiten, zu hohen Zuckerwerten oder Bluthochdruck).

Hinweis

Immer wieder kommt es in Österreich zu Knappheit der Blutkonserven (z.B. während einer Grippewelle oder zur Urlaubszeit). Diesbezügliche Aufrufe zu Blutspenden erfolgen über die Medien.

Alles Weitere über Voraussetzungen und Ablauf der Blutspenden erfahren Sie auf den Seiten des Roten Kreuzes:

Knochenmarkspende

Eine Knochenmarkspende ist oft die einzige Möglichkeit, Leukämie zu heilen. Anders als beim Blutspenden handelt es sich dabei allerdings um einen Eingriff unter Vollnarkose, der mit einem Krankenstand von einigen Tagen verbunden ist.

Wer sich zu einer Knochenmarkspende bereit erklärt, wird in eine internationale Datenbank aufgenommen und im Bedarfsfall telefonisch kontaktiert.

Weitere Informationen über Voraussetzungen und Ablauf einer Knochenmarkspende finden Sie auf den Seiten der Österreichischen Knochenmarkspende:

Organspende

Über die Möglichkeit von Lebendorganspenden informieren die folgenden Stellen:

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion