Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Verhalten bei Blackout
Blackout – der längerfristige Stromausfall
In jedem Haushalt kann es relativ leicht zu einem Kurzschluss kommen. Der Schaden kann aber in den meisten Fällen wieder rasch behoben werden und somit ist der Stromausfall nur von kurzer Dauer. Wenn jedoch die Stromversorgung in weiten Teilen des Landes ausfällt, spricht man von einem Blackout. Ein längerfristiger Stromausfall kann unangenehme Folgen haben und genau darum ist es wichtig, sich auf dieses Szenario vorzubereiten.
Man sollte sich bewusst sein, dass es im Falle eines längerfristigen Blackouts eventuell nicht möglich ist, Lebensmittel und Getränke zu kaufen (Kassen funktionieren nicht, Transportlogistik bricht zusammen, Zahlung mit Bankomat-/Kreditkarte nicht möglich).
Daher sollte jede/jeder für den Ernstfall und für einen krisenfesten Haushalt vorsorgen:
- Vorbereitungstipp
Geplant werden sollte wie für einen "vierzehntägigen Campingurlaub in den eigenen vier Wänden" – gedacht werden sollte auch an all das, was man ganz individuell benötigt. - Absprachen in der Familie
Wer sind die Personen, die bei einem Blackout einander helfen werden bzw. auf Hilfe angewiesen sind? Schon jetzt sollten Absprachen mit Familienmitgliedern über das Verhalten in einer Blackout-Situation getroffen werden (z.B. wo trifft man sich, wenn die Telefone nicht funktionieren; wer holt wen ab; wer kümmert sich um jene Familienmitglieder, die hilfebedürftig sind (Kinder oder pflegebedürftige Personen); etc.). Welche Personen außerhalb der Familie (Nachbarn, Freunde, etc.) könnten zusammenhelfen bzw. wer in der Umgebung könnte Hilfe benötigen? - Lebensmittel- und Getränkevorrat
Jede/jeder sollte für einen Getränkevorrat (Mineralwasser, Fruchtsäfte) sowie einen Lebensmittelvorrat für alle Familienmitglieder und für mindestens 14 Tage vorsorgen. Der Getränkevorrat wird oft unterschätzt; manche Expertinnen/Experten raten, 35 Liter pro Person vorrätig zu halten. Gemeinsam ist zu überlegen, welche spezielle Nahrung persönlich und für die Familie benötigt wird (Diabetikerinnen/Diabetiker, Baby, Haustiere etc.)?
Entweder man braucht die eingelagerten Lebensmittel regelmäßig auf und kauft dementsprechend regelmäßig nach oder man legt sich einen speziellen Katastrophenschutzvorrat an. Dieser sollte kühl, trocken und vor Ungeziefer geschützt verstaut und im Idealfall jährlich überprüft werden (z.B. Kontrolle des Ablaufdatums). Der Inhalt der Tiefkühltruhe sollte nicht in erster Linie als Vorrat verwendet werden, da bei einem Stromausfall verderbliche Lebensmittel nicht mehr gekühlt werden können. - Ersatzbeleuchtung
Kerzen, Zünder, Feuerzeug, Taschenlampe mit Ersatzbatterien, Petroleum-Starkleuchte – zu beachten ist, dass der ungewohnte Umgang mit offenem Feuer zu Bränden führen kann. Entsprechend vorsichtig ist vorzugehen. - Ersatzkochgelegenheit
Trockenspiritus oder Brennspiritus, Campingkocher, Fonduekocher – zu beachten ist, dass der ungewohnte Umgang mit offenem Feuer zu Bränden führen kann. Entsprechend vorsichtig ist vorzugehen. - Empfangseinrichtungen
Kurbelradio oder Batterieradio mit Ersatzbatterien; auch an das Autoradio denken! - Erste Hilfe – Zivilschutzapotheke
Verbandsmaterial, wichtige und persönlich verschriebene Medikamente etc. - Geld
Zur Bevorratung für einen Krisenfall ist es empfehlenswert, Bargeld in ausreichender und individuell zu entscheidender Höhe zuhause vorrätig zu haben. Die Oesterreichische Nationalbank empfiehlt, ungefähr die Höhe eines doppelten Wocheneinkaufs des täglichen Lebens (bzw. bis zu 100 Euro pro Haushaltsmitglied) in niedrigen Stückelungen gut gesichert aufzubewahren. So können auch bei einem längeren Ausfall der elektronischen Zahlungsmöglichkeiten Bezahlvorgänge durchgeführt werden. - Hygieneartikel
Zahnbürste, Zahnpasta, Seife, Shampoo, Toilettenpapier, Binden oder Tampons, Vollwaschmittel, Müllbeutel, Putzmittel - Notstromversorgung
Notstromaggregate gibt es mit einer Leistung von unter einem Kilowatt bis zu mehreren hundert Kilowatt - Alternative Heizmöglichkeit
Heizgeräte, die mit Petroleum oder Flaschengas betrieben werden, Kachelöfen, Kaminöfen, usw. – zu beachten ist, dass der ungewohnte Umgang mit offenem Feuer zu Bränden führen kann. Entsprechend vorsichtig ist vorzugehen.
Die hier gemachten Empfehlungen sind um Überlegungen zu ergänzen, was persönlich und für die ganze Familie ganz konkret gebraucht werden würde. Zusätzlich sollten die Listen von Bevorratungsratgebern geprüft werden (Beispiele sind unten angeführt).
Weiterführende Links
- Blackout (→ Österreichischer Zivilschutzverband)
- Broschüre "Bevorratungsratgeber" (→ Österreichischer Zivilschutzverband)
- "Safety Ratgeber Blackout" (→ Niederösterreichischer Zivilschutzverband)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres