Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Schutz von geistigem Eigentum

Zur Anmeldung eines Patents zum Schutz eines Produkts in Österreich bzw. international sollten bestimmte Voraussetzungen beachtet werden.

Wenn das Produkt nicht nur einen Markt in Österreich hat, dann ist es sinnvoll, die Erfindung auch international schützen zu lassen. Dieser Schritt muss innerhalb eines Jahres nach der Anmeldung in Österreich gesetzt werden. Dazu kann in jedem gewünschten Land eine weitere Patentanmeldung gemacht werden, dies kann aber umständlich sein, da die Vorschriften länderweise sehr unterschiedlich sind.

In beiden Fällen (europäisches bzw. internationales Patent) kann die Erfindung entweder direkt beim Europäischen Patentamt (EPA), oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angemeldet werden. Eine weitere Möglichkeit ist, zuerst in Österreich ein nationales Patent anzumelden und erst danach ein europäisches bzw. internationales Patent anzumelden. Dabei muss jedoch diese Anmeldung innerhalb des Prioritätsjahres (zwölf Monate nach dem Anmeldetag in Österreich) erfolgen, damit die Erfindung zeitlich auch in den weiteren Ländern so behandelt werden kann wie eine Erstanmeldung.

Achtung

Ein sogenanntes "Weltpatent" existiert nicht.

Bei einem Wohnsitz oder einer Niederlassung in Österreich kann ein Patent auch selbstständig d.h. ohne Parteienvertretung angemeldet werden. Besteht allerdings in Österreich weder Wohnsitz noch Niederlassung, muss eine zur Vertretung in Österreich befugte berufsmäßige Parteienvertretung (Patentanwalts- oder Rechtsanwaltskanzlei oder Notariat) in Anspruch genommen werden. Bei einem Wohnsitz oder einer Niederlassung im EWR oder in der Schweiz reicht eine österreichische Zustellbevollmächtigung.

Anmeldung:
Österreichisches Patentamt
Dresdner Straße 87
1200 Wien
Telefon: +43 1 53424

Achtung

Die Anmeldung per E-Mail ist nicht möglich.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 22. Juli 2022
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österrreichisches Patentamt