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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Dauer der Lehrausbildung

Die Dauer der Lehrzeit ist in den Ausbildungsordnungen festgelegt und liegt – je nach Lehrberuf – zwischen zwei und vier Jahren. Der Lehrvertrag wird für diese Zeitdauer abgeschlossen.

Die Lehrzeit dauert kürzer, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • Wenn bereits eine Lehrzeit im gleichen oder in einem fachlich verwandten Lehrberuf absolviert worden ist, muss diese angerechnet werden. Die Dauer der Anrechnung ist in der Lehrberufsliste festgelegt. Auskunft erteilt die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO).
  • Wer bereits einen mindestens dreijährigen Lehrberuf erlernt oder eine Schule (AHS, BMS, BHS) abgeschlossen hat, kann einen (anderen) mindestens dreijährigen Lehrberuf in einer um ein Jahr verkürzten Lehrzeit erlernen.
  • Wer bereits eine (insbesondere berufsbildende) Schule abgeschlossen hat, kann sich diese Zeiten bei fachlich verwandten Lehrberufen anrechnen lassen. Erforderlich ist eine Vereinbarung mit dem Lehrbetrieb. Im Zweifelsfall ist die fachliche Verwandtschaft von Schulausbildung und Lehrberuf von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) zu beurteilen.
  • Wer bereits im Ausland Ausbildungszeiten gesammelt hat, kann sich diese ebenfalls nach Vereinbarung mit dem Lehrbetrieb anrechnen lassen.

Die Lehrzeit (Lehrausbildung) endet grundsätzlich mit dem im Lehrvertrag angegebenen letzten Ausbildungstag. Falls die Lehrabschlussprüfung aber bereits vor diesem Tag erfolgreich abgelegt wird, endet die Lehrzeit mit Ablauf der Woche, in der die Prüfung abgelegt worden ist.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft