Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Weiterführende Informationen und Adressen für Alleinerziehende

  • Familienberatungsstellen des Bundeskanzleramtes – Sektion Familien und Jugend Informationen über das Beratungsangebot und über eine Familienberatungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.familienberatung.gv.at.
  • Österreichische Plattform für Alleinerziehende
    Die ÖPA ist die Interessenvertretung für Alleinerziehende in Österreich. Die Mitgliedsorganisationen in den Bundesländern dienen als Anlaufstellen für Alleinerziehende mit unterschiedlichen Programmangeboten wie beispielsweise (kostenlose) Beratung, Gruppen und Treffpunkte mit der Möglichkeit zum Gedankenaustausch.
  • RAINBOWS – Für Kinder in stürmischen Zeiten
    RAINBOWS begleitet Kinder und Jugendliche, die von Trennung/Scheidung der Eltern oder dem Tod eines nahe stehenden Menschen betroffen sind. Zu diesem Zweck bietet der Verein Gruppenarbeit und Feriencamps an.
  • Alleinerziehend – Verein für Alleinerziehende und getrennt lebende Eltern
    Dieser Verein berät, begleitet, informiert und unterstützt in Fragen und Problemstellungen, die sich rund um Trennung, Scheidung, Verlust oder Abwesenheit eines Elternteils, Überforderung, Erziehungsfragen, Neuorientierung oder Patchworkfamilie drehen.
  • Kontaktstelle für Alleinerziehende der Erzdiözese Wien
    Die Kontaktstelle für Alleinerziehende versteht sich als umfassende Beratungs-, Informations- und Vernetzungsdrehscheibe für all jene, die nach Trennung/Scheidung oder Tod der Lebenspartnerin/des Lebenspartners nun vor einer neuen Herausforderung stehen.
  • Elternbildung
    Unter www.eltern-bildung.at finden Sie einen österreichweiten Überblick über Elternbildungsangebote.
  • Rat auf Draht – Elternseite
    Die Elternseite bietet Fachartikel zu Erziehungsfragen sowie online Video-Beratung für Mütter und Väter sowie Möglichkeiten zum Austausch, z.B. Webinare.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt