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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Wo kann ich mehr über Unternehmensgründungen erfahren?

Du möchtest tiefere Einblicke in die Welt der Unternehmensgründung und -führung erhalten? Hier findest du zwei Angebote, die dich bei deinem Vorhaben unterstützen:

  • Unternehmerführerschein (→ WKO)
    Mit diesem anerkannten Wirtschaftszertifikat können Schülerinnen/Schüler zwischen 10 und 19 Jahren unternehmerische Kompetenz als freiwillige Zusatzqualifikation erwerben. Der dazugehörige Kurs vermittelt in vier Modulen grundlegendes wirtschaftliches Wissen sowie Basiskenntnisse zur Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensprüfung. Wie du zum Unternehmerführerschein kommst (→ WKO), erfährst du auf dem Portal der Wirtschaftskammern Österreichs (WKO).
  • Absolventinnen/Absolventen starten Unternehmen (→ u:start)
    Diese Initiative hat zum Ziel, (angehenden) Akademikerinnen/Akademikern die Selbstständigkeit als interessante Karrierealternative aufzuzeigen. u:start hält grundlegende Informationen zu den Themen "Selbstständigkeit" und "Existenzgründung" bereit. Mit Veranstaltungen und Webangeboten soll den Interessentinnen/Interessenten eine grundsätzliche Orientierung ermöglicht werden. Dadurch soll die Möglichkeit der Unternehmensgründung greifbarer und realer werden. Ein dreistufiges Qualifizierungsprogramm bereitet die Teilnehmerinnen/Teilnehmer intensiv auf deren Unternehmensgründung vor.
Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft