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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Online-Verfahren

Amtswege online erledigen

Online-Verfahren sind Amtswege und Behördenkontakte, die elektronisch durchgeführt werden können. Anträge können mit Hilfe von elektronischen Formularen gestellt werden. Diese Formulare können im Internet ausgefüllt werden.

Während bei einigen Online-Verfahren keine Identifizierung erforderlich ist, werden andere elektronische Verfahren mittels ID Austria oder EU Login abgewickelt. Dadurch wird das Mobiltelefon zum elektronischen Ausweis, mit dem Anträge bei Behörden digital unterschrieben werden können.

Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.

Auf oesterreich.gv.at stehen in den folgenden Kategorien Online-Verfahren zur Verfügung:

In den diversen Kategorien sind sowohl österreichweite als auch regionale Online-Verfahren enthalten. Es kann vorkommen, dass die regionalen Verfahren nicht in allen Gemeinden bzw. Bundesländern Österreichs angeboten werden. Sollte ein Online-Verfahren nur in einem bestimmten Ort oder einem bestimmten Bundesland verfügbar sein, wird neben der Bezeichnung des Verfahrens die zuständige Gemeinde bzw. das zuständige Bundesland angegeben.

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion