Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Liste der Länderkennzeichen

IBAN und BIC enthalten zweistellige SEPA-Länderkennzeichen (z.B. AT für Österreich). Die folgende Tabelle enthält die Länder- und Währungskennzeichen der SEPA-Länder und -Gebiete:

Land/GebietLänderkennzeichen des BICLänderkennzeichen der IBANWährungskennzeichen
Åland-Inseln FIFIEUR
Azoren PT PTEUR 
BelgienBEBEEUR
BulgarienBGBGBGN
DänemarkDKDKDKK
DeutschlandDEDEEUR
EstlandEEEEEUR
FinnlandFIFIEUR
FrankreichFRFREUR
Französisch-GuayanaGFFREUR
GibraltarGIGIGIP
GriechenlandGRGREUR
Großbritannien und NordirlandGBGBGBP
GuadeloupeGPFREUR
IrlandIEIEEUR
IslandISISISK
ItalienITITEUR
Kanarische Inseln ESES EUR
KroatienHRHRHRK
LettlandLVLVEUR
LiechtensteinLILICHF
LitauenLTLTLTL
LuxemburgLULUEUR
Madeira PT PT EUR 
MaltaMTMTEUR
MartiniqueMQFREUR
MayotteYTFREUR
MonacoMCMCEUR
NiederlandeNLNLEUR
NorwegenNONONOK
ÖsterreichATATEUR
PolenPLPLPLN
PortugalPTPTEUR
RéunionREFREUR
RumänienRORORON
Saint-Pierre und MiquelonPMFREUR
San Marino SM SM EUR 
SchwedenSESESEK
SchweizCHCHCHF
Slowakische RepublikSKSKEUR
SlowenienSISIEUR
SpanienESESEUR
St. BartholomäusBLFREUR
St. Martin (Französischer Teil)MFFREUR
Tschechische RepublikCZCZCZK
UngarnHUHUHUF
ZypernCYCYEUR
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion