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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Wie funktioniert der Hausnotruf?

Hausnotrufsysteme bestehen meist aus einem Zusatzgerät zum Festnetztelefon, welches an die Telefonsteckdose angeschlossen wird. Aktiviert wird dieses über einen Funksender, der an einem Armband oder einer Halskette befestigt wird und so immer mitgeführt werden kann. Sollten Sie außer Reichweite des Telefons stürzen, können Sie über einen einfachen Knopfdruck auf den Funksender die Hilfskräfte verständigen. Durch den Knopfdruck wird in der Notrufzentrale des Anbieters nicht nur ein Alarm ausgelöst, sondern auch sofort Ihr Name, Ihre Adresse und eventuelle Vorerkrankungen angezeigt. Die Diensthabenden werden mit Ihnen Sprechkontakt aufnehmen und klären, ob Sie Hilfe benötigen oder, ob Sie den Alarm versehentlich ausgelöst haben. Wenn es sich um keinen Fehlalarm handelt, werden Ihre Angehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen verständigt oder sofort Helferinnen/Helfer zu Ihrer Adresse geschickt.

Selbst wenn Sie in eine Situation kommen, in der Sie nicht mehr sprechen können, können Sie über diese Geräte Hilfe holen, da auch wenn keine Sprechverbindung zustande kommt, sofort Hilfskräfte zu Ihrer Adresse geschickt werden.

Manche Notrufsysteme verfügen zusätzlich über eine Aktivitätskontrolle, die automatisch einen Notruf sendet, wenn eine gewisse Zeit lang keine Aktivität gemessen wurde. Dabei müssen Sie in regelmäßigen Abständen einen Knopf drücken. Wenn Sie das nicht tun, beispielsweise, weil Sie ohnmächtig geworden sind, wird die Einsatzzentrale von sich aus mit Ihnen Kontakt aufnehmen und – sollte dieser nicht zustande kommen – Helferinnen/Helfer zu Ihrer Adresse schicken.

Auch für Personen, die über keinen Festnetzanschluss verfügen, gibt es in vielen Gegenden bereits technische Lösungen durch verschiedene Anbieter von Hausnotrufsystemen.

Achtung

Im Zuge der Digitalisierung der Festnetztelefone kann es zu Problemen mit dem Notruf kommen. Nach der Umstellung sollte deshalb unbedingt überprüft werden, ob der Notruf funktioniert.

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion