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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Rechtsauskünfte

Für Auskünfte in rechtlichen Angelegenheiten und individuelle Beratung stehen Ihnen folgende Einrichtungen kostenlos zur Verfügung:

Amtstage

Bei den Bezirksgerichten und bei den Landesgerichten in Arbeits- und Sozialrechtssachen bzw. beim Arbeits- und Sozialgericht Wien finden an bestimmten Tagen und zu vorgegebenen Zeiten (grundsätzlich an Dienstagen) die sogenannten Amtstage statt.

Bei den Amtstagen werden nur Rechtsauskünfte erteilt, die im Zusammenhang mit einem bereits laufenden Gerichtsverfahren stehen oder wenn jemand konkret erwägt, gerichtliche Schritte zu ergreifen. Personen, die nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, können u.a. mündliche Klagen, Anträge und Erklärungen zu Protokoll geben. 

Achtung

Allgemeine Rechtsauskünfte, die mit einem Gerichtsverfahren in keinem Zusammenhang stehen, werden bei den Amtstagen nicht erteilt.

Welches Bezirksgericht für Ihren Wohnsitz zuständig ist, erfahren Sie im Behördenwegweiser oder in der Gerichtsdatenbank des Bundesministeriums für Justiz. Die jeweils festgelegten Amtstage Ihres Bezirksgerichtes erfahren Sie in der Gerichtsdatenbank oder telefonisch beim jeweiligen Bezirksgericht.

Weitere Informationen zum "Amtstag" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Justiz-Servicecenter

An mehreren Gerichtsstandorten, wie z.B. an den Landesgerichten Wien, Graz, Linz und Innsbruck, sind Justiz-Servicecenter eingerichtet. Diese Servicecenter bieten Hilfe bei der Orientierung im Justizbereich an. Zusätzlich können folgende Leistungen sofort und ohne Umwege erledigt werden:

  • Einfache Anträge können zu Protokoll gebracht werden.
  • Grundbuchs- und Firmenbuchauszüge können gegen Gebühr erstellt werden.
  • Aus den Geschäftsregistern können Auskünfte zum jeweiligen Verfahrensstand und –ablauf erteilt werden.
  • Beglaubigungen von Unterschriften, Abschriften und Über-/Zwischenbeglaubigungen können durchgeführt werden.
  • Formulare und Hilfestellungen werden angeboten.
  • Die Gebühren für Beglaubigungen, Auszüge etc. können bei der Zahlstelle entrichtet werden.

Informationen darüber, an welchen Standorten bislang Servicestellen geschaffen wurden, finden sich auf den Seiten der Justiz (→ BMJ).

Justiz-Ombudsstellen

Die Justiz-Ombudsstellen sind primär

  • für Anfragen im Zusammenhang mit einem bevorstehenden, anhängigen oder abgeschlossenen Verfahren sowie
  • zur Klärung von Missverständnissen und
  • für die Erklärung grundsätzlicher Angelegenheiten wie gerichtlicher Abläufe und Entscheidungen 

zuständig. Dabei agieren die Justiz-Ombudsstellen zwar unabhängig, haben aber gerade keine Weisungsbefugnisse.

Justiz-Ombudsstellen greifen nicht in laufende Verfahren ein und stellen auch keine Rechtsmittelinstanz dar.

Die Justiz-Ombudsstellen sind bei den Oberlandesgerichten angesiedelt und setzen sich aus erfahrenen Richterinnen/Richtern zusammen. Sie sind telefonisch Montag bis Freitag (Feiertage ausgenommen) von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr über eine kostenlose Servicenummer erreichbar. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich an Sprechtagen persönlich zu informieren. Die Justiz-Ombudsstellen nehmen Anregungen auch per E-Mail und Fax entgegen.

Hinweis

Seit dem Jahr 2010 sind die Justiz-Ombudsstellen auch Anlaufstelle für Missbrauchsopfer.

Die Adressen, E-Mail-Adressen und Servicenummern (→ BMJ) der jeweiligen Justiz-Ombudsstellen sowie weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz (→ BMJ).

Rechtsanwaltskammern

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (→ ÖRAK) setzt sich aus den neun Rechtsanwaltskammern Österreichs zusammen. Diese sind die Berufsvertretung aller österreichischen Rechtsanwältinnen/aller österreichischen Rechtsanwälte.

Die Rechtsanwaltskammern Österreichs organisieren in jedem Bundesland eine sogenannte "Erste Anwaltliche Auskunft (→ ÖRAK)". In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt erhalten Sie Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall. Weitere Informationen und Ansprechpartner (→ ÖRAK) finden Sie auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern Österreichs.

Notariatskammer

Die Österreichische Notariatskammer (→ ÖNK) ist die Standesvertretung der Notarinnen/der Notare sowie der Notariatskandidatinnen/der Notariatskandidaten.

Die Notariatskammer bietet auf ihren Internetseiten umfassende rechtliche Informationen und Tipps (→ ÖNK) an.

In jeder Notariatskanzlei erhalten Sie eine umfassende Rechtsberatung zu den einschlägigen Aufgabenbereichen der Notarinnen/der Notare, wobei die erste Auskunft kostenlos ist.

Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (→ ÖRAK) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz (→ BMJ) einen rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst (→ ÖRAK) (Verteidigernotruf) für festgenommene Beschuldigte eingerichtet. Die Hotline unter der Nummer 0800 376 386 ist täglich rund um die Uhr erreichbar.

Durch diesen Bereitschaftsdienst ist sichergestellt, dass Beschuldigte im Falle einer Verhaftung zu jeder Zeit unverzüglich eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt erreichen können.

Der erste Anruf inklusive einer telefonischen Beratung ist kostenfrei. Für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. ein persönliches Beratungsgespräch oder anwaltlicher Beistand bei einer Vernehmung) wird ein Stundensatz von 120 Euro (zuzüglich USt) verrechnet.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (→ ÖRAK)bzw. im Informationsblatt "Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst - Verteidigernotruf“.

Rechtsauskünfte für Opfer von Straftaten

Unter dem innerhalb Österreichs kostenlosen "Notruf für Opfer" des Bundesministeriums für Justiz erhalten alle Betroffenen von Straftaten umfassende Unterstützung und professionelle Beratung durch Juristinnen/Juristen, Psychologinnen/Psychologen und professionell ausgebildete Helferinnen/Helfer.

Der Opfernotruf ist werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der Nummer 0800 112 112 erreichbar.

Weitere Informationen zum → Opfernotruf finden sich auf den Seiten des → Weißen Rings.

Wohin sich Opfer von Gewalt oder Verbrechen wenden können, erfahren Sie auch im Thema "Unterstützungen für Verbrechensopfer".

Weitere Rechtsauskünfte

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen, die in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet unentgeltlich Auskünfte erteilen und beraten (z.B. Kammern für Arbeiter und Angestellte, Wirtschaftskammern, Jugendämter, Mietervereinigungen, Schuldnerberatungsstellen). Nähere Informationen und Links betreffend Rechtsauskünfte (→ BMJ) bietet das Bundesministerium für Justiz.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz