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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Raubüberfälle, Taschendiebstähle etc.

Grundsätzlich kann jede/jeder Opfer eines Raubüberfalls oder Diebstahls werden. Seniorinnen/Senioren sind jedoch oft bevorzugte Opfer, da die Täterinnen/Täter davon ausgehen, dass sie sich aufgrund ihres Alters nicht so leicht wehren oder davonlaufen können.

Um das Risiko eines Überfalls oder Diebstahls in der Öffentlichkeit zu verringern, kann man Folgendes tun:

  • Es ist wichtig, niemals große Mengen Bargeld mit sich herumzutragen oder in der Öffentlichkeit mit Bargeld zu hantieren.
  • Die Handtasche sollte in der Öffentlichkeit geschlossen und eng am Körper getragen und niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
  • An Orten mit vielen Menschen und dichtem Gedränge (z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen, in Einkaufszentren) sollte besonders auf die Handtasche und andere Wertsachen geachtet werden.
  • Wenn möglich sollte die Geldbörse direkt am Körper getragen werden (z.B. in der Innentasche der Jacke). Wer die Geldbörse in der Handtasche trägt, sollte darauf achten, dass diese nicht obenauf liegt und die Tasche geschlossen ist.

Beim Einkaufen sollte die Handtasche immer bei sich getragen und nicht unbeaufsichtigt gelassen werden (z.B. im Einkaufswagen, während man in den Regalen nach etwas sucht).

Die Einkaufstasche sollte man sich nie von fremden "hilfsbereiten" Personen abnehmen lassen.

Wer dennoch Opfer eines Überfalls wird, sollte laut "Hilfe" oder "Feuer" (auf "Feuer" reagieren die meisten Personen schneller) rufen. Passantinnen/Passanten sollten gezielt angesprochen werden, zu helfen.

Nicht vergessen, dass Gesundheit und Leben mehr wert sind, als Bargeld oder Wertgegenstände. Sicherheitshalber sollte man alles hergeben, wonach verlangt wird.

Um eine genaue Personenbeschreibung abgeben zu können, sollte man versuchen, sich das Aussehen der Täterinnen/Täter so gut wie möglich einzuprägen; auf Besonderheiten im Aussehen, in der Sprache oder in der Kleidung der Täterinnen/Täter achten.

Betroffene sollte so schnell wie möglich die Polizei (Telefonnummer 133 oder 112) verständigen und Anzeige erstatten. Nur so kann die Straftat auch verfolgt werden.

Weiterführende Links

Broschüre "Schutz vor Taschendiebstahl" (→ BMI)

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres