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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeines zum Selbstschutz im Katastrophenfall

Technische Pannen oder durch Naturgefahren ausgelöste Katastrophen, unvorhersehbare Ereignisse, wie zum Beispiel eine länger andauernde Krankheit, ein tagelanger Stromausfall oder Hochwasser, können dazu führen, dass das Haus oder die Wohnung für längere Zeit nicht verlassen werden kann oder Betroffene kurzfristig evakuiert werden müssen. Jeder sollte für sich selbst und seine Familie Vorsorgemaßnahmen treffen.

Um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein, sollten folgende Dinge immer im Haus sein und griffbereit an einem sicheren Ort verwahrt werden:

  • Taschenlampe und Reservebatterien, Kerzen und Zünder
  • Batteriebetriebenes Radio und Reservebatterien
  • Wichtige und persönlich verschriebene Medikamente (auch Kaliumjodidtabletten für den Fall eines radiologischen Notfalls): Kaliumjodidtabletten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung der Gesundheitsbehörden eingenommen werden. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren und Erwachsene bis 40 Jahren.
  • Erste-Hilfe-Utensilien
  • Wichtige Dokumente zusammengefasst in einer Mappe
  • Körperpflege und Hygieneartikel

Außerdem sollte ein Vorrat an Lebensmitteln und Getränken angelegt sein, falls es längere Zeit nicht möglich ist, das Haus zu verlassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Bei der Bevorratung ist auf die individuellen Ess- und Trinkgewohnheiten der Familie Rücksicht zu nehmen. Es sollten Lebensmittel gewählt werden, die man im Notfall auch kalt essen kann (Energieausfall!).
  • Mineralwasser und Fruchtsäfte in Verbundpackungen sind aufgrund der langen Haltbarkeit besonders für einen Getränkevorrat geeignet (Leitungswasser kann bei Katastrophen verschmutzt sein bzw. kann die Wasserversorgung ganz zusammenbrechen).
  • Es sollten nur besonders lang haltbare, hochwertige und leicht verdauliche Lebensmittel ausgewählt werden.
  • Lebensmittel sollten möglichst kühl, trocken und lichtgeschützt gelagert werden und das Ablaufdatum sollte regelmäßig überprüft werden.
  • Auf eventuell notwendige Spezialnahrung für Babys, kranke und ältere Menschen sowie auf Tierfutter für Haustiere darf nicht vergessen werden.

Wichtig ist auch, zu wissen, wo sich im eigenen Haus der Hauptschalter für Strom und die Absperrvorrichtung für Gas und Wasser befinden.

Die folgenden Notrufnummern sollte jeder auswendig kennen oder griffbereit haben:

  • Feuerwehr: 122
  • Polizei: 133
  • Rettung: 144
  • Euro-Notruf: 112
  • Ärzte-Notdienst: 141
  • Gasgebrechen-Notruf: 128
  • Bergrettungsdienst: 140
  • Landeswarnzentrale der jeweiligen Bundesländer: 130 (nicht in allen Bundesländern eingerichtet)
  • Vergiftungsinformationszentrale: 01 406 43 43
Erste Hilfe Telefon

Grafik-Quelle: Österreichischer Zivilschutzverband

Achtung

Eine rasche und vor allem richtige Unfallmeldung kann Leben retten! Nutzen Sie die 4-W-Regel bei einem Notruf:

  • Wo ist etwas passiert? (Ort, Straße, Hausnummer, Autobahnkilometer)
  • Was ist passiert? (Herzinfarkt, Unfall, Brand)
  • Wie viele Verletzte gibt es – Hinweise auf besondere Umstände oder Anzahl der Betroffenen
  • Wer ruft an? (Name und Telefonnummer, Rückfragen abwarten)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres