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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Vorgehen bei Katastrophenschäden

Nach ersten Rettungs- und Hilfsmaßnahmen sollten folgende Schritte unternommen werden:

  • Verständigen Sie in einem ersten Schritt sofort die Gemeindebzw. Ihre Versicherung und informieren Sie die zuständigen Personen über das Ausmaß der Schäden, die Ihnen entstanden sind.
  • In weiterer Folge wird eine Schadenskommission zu Ihnen geschickt, mit der Sie gemeinsam ein Schadensprotokoll ausfüllen.
  • Das Schadensprotokoll muss gut lesbar und vollständig ausgefüllt sein. Ihre Unterschrift und die aller Mitglieder der Kommission müssen am Protokoll vorhanden sein.
  • Schließlich wird das Schadensprotokoll an Ihre Landesregierung weitergeleitet und die Auszahlung der Beihilfe veranlasst.

Informationen der Bundesländer über das genaue Vorgehen bei Katastrophenschäden in Landwirtschaft bzw. an Gebäuden, die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und über Voraussetzungen für Beihilfen:

Private Versicherungen bieten verschiedene Möglichkeiten an, sich beispielsweise im Rahmen einer Haushalts- oder Eigenheimversicherung auch gegen Unwetter- und Katastrophenschäden zu versichern. Bei vielen davon kann man die Schadensmeldung bereits online durchführen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion