Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Reisepass dringend benötigt
Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website.
Es gibt drei Möglichkeiten, um schneller zu seinem Reisepass zu gelangen:
- Expresspass: Der Expresspass ist ein normaler Reisepass, der bei der Produktion und der Zustellung (in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen) bevorzugt behandelt wird.
- Ein-Tages-Expresspass: Der Ein-Tages-Expresspass ist ein normaler Reisepass, der am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst zugestellt wird.
Ausführliche Informationen zu den Kosten für einen Expresspass bzw. einen Ein-Tages-Expresspass für Personen ab 12 Jahren sowie für Kinder bis 12 Jahre finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. - Notpass: Für besonders dringende Fälle wird der zeitlich befristete Notpass (z.B. für die Dauer einer Reise) direkt bei der Passbehörde ausgestellt (enthält keinen Chip). Ausführliche Informationen zum Thema "Notpass" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Achtung
Nicht alle Staaten akzeptieren einen Notpass bzw. knüpfen an die Verwendung weitere Voraussetzungen (z.B.USA, Türkei, Indonesien). Die letztgültigen Einreisebedingungen können nur über eine Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.
Weiterführende Links
- Länderspezifische Reiseinformationen und Einreisebestimmungen (→ BMEIA)
- Information Ein-Tages-Expresspass (→ BMI)
Rechtsgrundlagen
§§ 4a, 17Abs. 2 Passgesetz (PassG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres