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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Duales System und Berufsschule

Duales System

Die Lehrlingsausbildung in Österreich ist als "duales System" organisiert und verbindet Allgemeinbildung, Fachtheorie und Fachpraxis mit praktischer Vertiefung durch Anwendung des Erlernten im betrieblichen Umfeld. Die Ausbildung erfolgt an zwei Lernorten:

  • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
  • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

Berufsschule

Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

Der Unterricht in der Berufsschule kann

  • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
  • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
  • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

organisiert sein.

Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

Hinweis

Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft