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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Freiwillige/Ehrenamtliche Mitarbeit

Viele österreichische Hilfsorganisationen bieten Interessierten Möglichkeiten der regelmäßigen freiwilligen oder ehrenamtlichen Mitarbeit. Daneben kann jede/jeder im Katastrophenfall oder in einer Notsituation ihre/seine Hilfe spontan zur Verfügung zu stellen.

Nähere Informationen zur Förderung von freiwilligem Engagement finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Achtung

Wer sich für eine freiwillige oder ehrenamtliche Mitarbeit entscheidet, sollte etwaige arbeitsrechtliche Konsequenzen beachten.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Bezahlte Freistellung für Großschadensereignis- und Bergrettungseinsätze" auf USP.gv.at. Die Kontaktdaten diverser Hilfsorganisationen finden Sie im Kapitel "Weiterführende Informationen". Auf den Seiten des Freiwilligenwebs, Österreichs Portal für freiwilliges Engagement, finden Sie viele Informationen und Projekte zur Freiwilligenarbeit.

Helferinnen/Helfer, die einen Nachweis über ihr freiwilliges oder ehrenamtliches Engagement wünschen, haben die Möglichkeit, sich den Österreichischen Freiwilligenpass ausstellen zu lassen. In ihm werden nicht nur die geleistete Arbeit, sondern auch die dadurch gewonnenen Kompetenzen und Qualifikationen objektiv dokumentiert.

Das Österreichische Rote Kreuz hat in Kooperation mit dem Radiosender Ö3 das Projekt "Team Österreich"  ins Leben gerufen. "Team Österreich" organisiert bei Not- und Katastrophenfällen im Inland freiwillige Nachbarschaftshelferinnen/Nachbarschaftshelfer und koordiniert deren Einsatz mit der offiziellen Einsatzleitung. Sie können sich auf den Seiten von "Team Österreich" als potenzielle Helferin/potenzieller Helfer registrieren und werden verständigt, sobald Ihre Hilfe in Österreich gebraucht wird.

Falls Sie über keinen Internet-Zugang verfügen, können Sie kostenlos eine der rund 860 MultimediaStations der A1 Telekom Austria nutzen und sich online registrieren. Ebenso können Sie Ihre Daten im Nachhinein ändern bzw. im Bedarfsfall die Details zu Ihrem Einsatz abrufen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion