Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Vor dem Umzug – Checkliste
Tätigkeit | Erledigt | |
Bisheriger Wohnsitz | Fristgerechte Kündigung des alten Mietvertrages Ein befristeter Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietvertragsbefristung. Die Mieterin/der Mieter kann den befristeten Mietvertrag nach einem Jahr vorzeitig kündigen, dann gilt die vereinbarte Kündigungsfrist oder eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ein unbefristeter Mietvertrag kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. | |
Daueraufträge für Miet-, Betriebs- und Energiekosten der alten Wohnung kündigen | ||
Miet-Endabrechnung anfordern | ||
Ab-/Ummeldung | Fernwärme/Gas und Strom | |
Telefon/Internet | ||
Radio und Fernsehen (OBS) | ||
Kabelanschluss | ||
Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung Eventuell Informationen über Sperrmüll-Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde einholen | ||
Rechtzeitige Anmeldung in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/einem Hort | ||
Übersiedlung | Nachsendeauftrag für die Post beantragen | |
Haushaltsversicherung rechtzeitig über den bevorstehenden Umzug informieren (in der Regel gilt der Versicherungsschutz auch für den Umzug) | ||
Zählerstände ablesen - Gas, Strom, Wasser, Heizung (in der alten und neuen Unterkunft!) | ||
Terminvereinbarung für die Wohnungsübergabe und -übernahme (Übergabeprotokoll) | ||
Sonderurlaub der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber melden | ||
Gegebenenfalls Ablöse mit der Nachmieterin/dem Nachmieter klären und Übernahme von Einrichtungsgegenständen schriftlich bestätigen lassen | ||
Den Zustand der neuen Wohnung vor dem Einzug dokumentieren (z.B.Übernahmeprotokoll und Fotos) | ||
Gegebenenfalls zwecks steuerlicher Absetzbarkeit alle Umzugsbelege sammeln (z.B. Rechnungen der Spedition, Beleg für die Benzinkosten, die Kosten für Verpackungsmaterial und Werkzeug, Renovierungskosten, Maklergebühren etc.) | ||
Gegebenenfalls eine kurzfristige Halteverbotszone für das Be- und Entladen des Umzugswagens organisieren | ||
Einrichtung der neuen Wohnung anhand des Grundrisses planen | ||
Gegebenenfalls Renovierungsarbeiten in der alten und/oder neuen Wohnung planen und abstimmen | ||
Gegebenenfalls ein Umzugsunternehmen mit der Übersiedelung beauftragen | ||
Gegebenenfalls Umzugshelfer, Verpackungskartons und Transporter organisieren sowie einen Umzugstermin fixieren | ||
Eventuell Parkerlaubnis zurücklegen |
Hinweis
Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden für Ihren Umzug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion