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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Europäische Jahre 2007 bis 2011

Das Jahr 2011 wurde zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit ernannt. Die Freiwilligentätigkeit stärkt den sozialen Zusammenhalt und fördert die Entwicklung der Demokratie. 

In Österreich wurden im Jahr 2011 viele Kampagnen zu diesem Thema durchgeführt.

Im Jahr 2010 wurde das Europäische Jahr der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut gewidmet. Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzten sich entschieden dafür ein, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.

Das Europäische Jahr 2009 stand im Zeichen von Kreativität und Innovation. Dabei lag der Fokus auf der Förderung kreativen Denkens und der Entwicklung innovativer Lösungsansätze.

Im Jahr 2008 stand der interkulturelle Dialog im Mittelpunkt des Europäischen Jahres. Ziel war es, die Vorteile kultureller Vielfalt in das Bewusstsein der Menschen zu bringen, aber auch Dialoge über Migration und Integration zu führen.

Das Jahr 2007 war das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle. Dabei stand das Recht auf Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung unabhängig vom Geschlecht, "Rasse", ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung im Zentrum.

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion