Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Künstlerförderungen Tirol
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Im Bereich Kunst und Kultur gibt es folgende → Förderungsmaßnahmen des Amtes der Tiroler Landesregierung:
- Bildende Kunst / Foto / Architektur (→ Land Tirol)
- Darstellende Kunst (Theater) (→ Land Tirol)
- Kulturinitiativen (→ Land Tirol)
- Literatur und Schrifttum (→ Land Tirol)
- Musik (→ Land Tirol)
- Heimat- und Brauchtumspflege (→ Land Tirol)
- Film, Video und Medienkunst (→ Land Tirol)
- Museen, Archive, Wissenschaft (→ Land Tirol)
- Baukulturelles Erbe, Denkmalschutz (→ Land Tirol)
- Bibliothekswesen (→ Land Tirol)
- Erwachsenenbildung (→ Land Tirol)
→ Weitere Informationen zu den Förderungen sowie Formulare und Informationsblätter finden sich auf den Seiten des Amtes der Tiroler Landesregierung.
Zuständige Stelle
Die → Abteilung Kultur des Amtes der Tiroler Landesregierung
Rechtsgrundlagen
Gesetz vom 5. Mai 2010 über die Förderung der Kultur in Tirol (Tiroler Kulturförderungsgesetz 2010)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion