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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Berufsbildende Pflichtschule (Berufsschule)

Berufsbildende Pflichtschulen (Berufsschulen) vermitteln in einem berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht den Lehrlingen – während ihrer Ausbildung in einem Lehrberuf – die grundlegenden theoretischen Kenntnisse. Sie fördern und ergänzen die betriebliche Ausbildung sowie die Allgemeinbildung.

Die Vielfalt der Organisationsformen geht auf die Abstimmung zwischen Wirtschaft und Schulverantwortlichen zurück und berücksichtigt den Bedarf der einzelnen Branchen bzw. Regionen. Die lernortübergreifende und partnerschaftliche Zusammenarbeit aller an der Berufsausbildung Beteiligten ist einer der wesentlichen Faktoren für den Erfolg des dualen Systems. Eine moderne Berufsausbildung erfordert eine enge Verbindung von Theorie (Berufsschulunterricht) und betrieblicher Praxis.

Derzeit wird berufsschulischer Unterricht für über 200 Lehrberufe angeboten. Vielfältig sind die Lehrberufsarten: Es gibt Einzellehrberufe, Doppellehrberufe, Schwerpunktlehrberufe, Gruppenlehrberufe sowie Modullehrberufe, die sich über alle Sparten der Wirtschaft, d.h. Gewerbe und Handwerk, Industrie, Handel, Bank und Versicherung, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie Information und Consulting erstrecken.

Für Jugendliche mit besonderen Bedarfslagen besteht sowohl die Möglichkeit einer Lehrausbildung mit einer verlängerten Lehrzeit (Verlängerung um ein, maximal um zwei Jahre) als auch einer Berufsausbildung, die Teilqualifikationen vermittelt. Mit dem Angebot der Teilqualifikation eröffnet sich die Möglichkeit einer maßgeschneiderten Ausbildung, mit der gezielt auf die individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und individuellen Bedürfnisse eingegangen werden kann. Ausbildungsorte sind Ausbildungsbetriebe oder besondere selbstständige Ausbildungseinrichtungen sowie Berufsschulen (Pflicht bzw. Recht zum Besuch der Berufsschule).

Schulstufe

Ab der 10. Schulstufe (15. Lebensjahr)

Voraussetzungen

Vorliegen eines Lehr- oder Ausbildungsvertrags

Dauer

Zwischen zwei und vier Jahren (abhängig vom Lehrberuf)

Inhalte

  • Allgemeine Bildungsinhalte
  • Theoretische und fachpraktische Inhalte des jeweiligen Lehrberufs
  • "Soft skills" (soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit etc.)

Besonderheiten

Wenn ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag eingegangen wird, muss die Berufsschule besucht werden. Rund 80 Prozent der Ausbildungszeit findet im Ausbildungsbetrieb bzw. einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung und rund 20 Prozent an der Berufsschule statt.

Schulformen

  • Ganzjährige Berufsschule
    mindestens ein voller Schultag oder zwei halbe Schultage pro Woche
  • Lehrgangsmäßige Berufsschule
    mindestens acht Wochen durchgehender Unterricht pro Jahr
  • Saisonmäßige Berufsschule
    Unterricht nur in einer bestimmten Jahreszeit

Abschluss

Wurde das Unterrichtsziel der letzten Klasse der Berufsschule erreicht, besteht die Lehrabschlussprüfung nur mehr aus dem Praxisteil. Der Lehrabschluss berechtigt zur Ausübung des erlernten Berufs.

Außerdem kann nach Beendigung der Lehrausbildung zusätzlich eine Berufsreifeprüfung abgelegt werden, um beispielsweise Zugang zu einem Universitätsstudium zu erlangen.

Mit der Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung kann schon während der Lehrzeit begonnen werden, wobei bereits drei Teilprüfungen während der Lehrzeit abgelegt werden dürfen und die letzte Teilprüfung ab dem 19. Geburtstag. Für die Vorbereitungskurse und Prüfungen fallen für Lehrlinge keine Kosten an. Angebote dazu gibt es in allen Bundesländern.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung