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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Kindergartenanmeldung

Allgemeine Informationen

Schon frühzeitig sollten Sie über eine Anmeldung Ihres Kindes in der Kinderkrippe (Krabbelstube), im Kindergarten und im Kinderhort nachdenken. Die Kinderkrippe, der Kindergarten und der Kinderhort ermöglichen es den Kindern, mit Gleichaltrigen zusammen zu sein, und Berufstätigen oder Studierenden, ihrer Tätigkeit in dem Wissen nachzugehen, dass es ihren Kindern an einer dem Alter entsprechenden Betreuung nicht fehlt.

Die Kinderkrippe kommt für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren in Betracht. Ab drei Jahren können Kinder den Kindergarten besuchen. Der Kinderhort ist in der Regel für Kinder ab sechs Jahren. Hier werden sie nach dem Schulunterricht betreut.

Hinweis

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Kinderbetreuung.

Fristen

Es wird empfohlen, das Kind möglichst früh in einer Kinderkrippe oder einem Kindergarten anzumelden. Die Anmeldung in einem Kinderhort ist erst dann erforderlich, wenn Sie bereits wissen, in welche Schule Ihr Kind gehen wird.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Die Anmeldung kann – je nach Gemeinde bzw. Betreuungseinrichtung – formlos oder mittels Formular, persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch erfolgen. Wenn ein Anmeldeformular erforderlich ist, erhalten Sie dieses bei der zuständigen Stelle bzw. am Ende dieser Seite.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen zur Anmeldung Ihres Kindes notwendig sind, richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde oder dem Magistrat bzw. der Kinderkrippe, dem Kindergarten oder dem Kinderhort. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Die Anmeldung zu einem Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Kinderhortplatz ist kostenlos.

Haben Sie einen solchen Platz für Ihr Kind bekommen, müssen Sie in der Regel einen monatlichen Elternbeitrag zahlen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde oder dem Magistrat bzw. der Kinderkrippe, dem Kindergarten oder dem Kinderhort. Sie können allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen erhalten. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Mit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 wurde eingeführt, dass der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos sein soll (sogenannter Gratiskindergarten).

Diesbezügliche Initiativen der meisten Bundesländer gehen über diese Regelung teilweise weit hinaus. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Formen der Kinderbetreuung".

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion