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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Unterstützungsmöglichkeiten bei Gewalt an älteren Menschen

Das Problem Gewalt an älteren Menschen kann nichtallein gelöst werden.

Hinweis

Informationen und Beratungbei allen Formen von Gewalt im Alter bietet das "Beratungstelefon" von → Pro Senectute Österreich an. Erreichbar ist diese Ansprechstelle unter der Telefonnummer +43 699 11 20 00 99.

Wenn Sie Gewalthandlungen an älteren Menschen beobachten, suchen Sie das Gespräch mit allen Betroffenen.

Wenn Sie befürchten, dass Sie selbst in eine Situation kommen könnten, in der Sie möglicherweise Gewalt anwenden, weil Sie sich überfordert fühlen, holen Sie sich Unterstützung durch mobile Dienste oder suchen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle.

Wenn Sie selbst betroffen sind, wenden Sie sich an eine Person, der Sie vertrauen.

Bei Anzeichen von Gewalt in Institutionen, in denen alte Menschen behandelt, betreut und gepflegt werden, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • die Krankenhaus- bzw. Einrichtungsleitung,
  • den jeweiligen Träger,
  • das zuständige Amt der Landesregierung (Aufsichtsbehörde),
  • die Patientenanwaltschaft des betreffenden Bundeslandes oder
  • die jeweilige Länder ARGE der Alten- und Pflegeheime.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz