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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Stimmabgabe im Ausland

Allgemeine Informationen

Eine Stimmabgabe im Ausland ist nur mittels Briefwahl möglich. Sie müssen dafür rechtzeitig eine Wahlkarte(bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen eine Stimmkarte) beantragen, wenn Sie

Auf diese Weise kann bei

die Stimme abgegeben werden.

Voraussetzungen

Um Ihre Stimme im Ausland abgeben zu können, müssen Sie rechtzeitig eine Wahlkarte/Stimmkartebeantragen.

Achtung

Sie müssen in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz erforderlich. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen/ Auslandsösterreicher) müssen einen Antrag stellen um in die (Europa-)Wählerevidenz aufgenommen zu werden. Weitere Informationen zum Thema "Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Verfahrensablauf

  • Ihre Wahlkarte/Stimmkarte kann auf dem Postweg an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Sie muss dort bis spätestens 17 Uhr am Wahltag eintreffen.
  • Bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag: Abgabe der Wahlkarte/Stimmkarte bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit
  • Bis zum neunten Tag vor dem Wahltag: Abgabe der Wahlkarte/Stimmkarte bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz
  • Eine andere Form der Abgabe bei der Bezirkswahlbehörde, zum Beispiel persönlich, ist möglich.
  • Am Wahltag selbst kann die zur Briefwahl verwendete Wahlkarte/Stimmkarte bis 17 Uhr bei jeder Bezirkswahlbehörde und auch in jedem Wahllokal, solange dieses geöffnet hat, abgegeben werden. Bei Landtagswahlen, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen kann es abweichende Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten des jeweiligen Amtes der  Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Wenn Sie Ihre Wahlkarte/Stimmkarte bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA) oder einer österreichischen Einheit abgeben, leitet diese die Wahlkarte/Stimmkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten/Stimmkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden,  ist eine Weiterleitung durch die Vertretungsbehörde oder österreichische Einheit zulässig, wenn gewährleistet erscheint, dass die Wahlkarte dennoch rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen kann, oder die/der Wahlberechtigte in Kenntnis gesetzt wird, dass ein Einlangen möglicherweise nicht mehr rechtzeitig gewährleistet ist.

Die Briefwahl kann bereits unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte/Stimmkarte erfolgen.

Kosten

Die Kosten für das Porto bei der Briefwahl trägt grundsätzlich der Bund, wenn die Wahlkarte/Stimmkarte mit der öffentlichen Post versendet wird (egal, ob diese im Inland oder im Ausland aufgegeben wird). Dies gilt jedoch nicht, wenn die Wahlkarte/Stimmkarte in einem Überkuvert versendet wird. Auch bei der Versendung der Wahlkarte mit Schnellpostdiensten (z.B.DHL, UPS, EMSo.Ä.) trägt die Absenderin/der Absender die Kosten selbst.

Zusätzliche Informationen

Bei jedem bundesweiten Wahlereignis (Nationalratswahl, Bundespräsidentenwahl, Europawahl) muss Ihre zur Briefwahl verwendete Wahlkarte/Stimmkarte spätestens am Wahltag, 17 Uhr, bei Ihrer zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Die zuständige Bezirkswahlbehörde ist jene, deren Anschrift auf der Wahlkarte/Stimmkarte bereits abgedruckt ist. Am Wahltag kann eine zur Briefwahl verwendete Wahlkarte/Stimmkarte bis 17 Uhr bei jeder Bezirkswahlbehörde und auch in jedem Wahllokal, so lange dieses geöffnet hat, abgegeben werden. Bei Landtagswahlen, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen kann es abweichende Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten des jeweiligen Amtes der  Landesregierung.Ihres Bundeslandes.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Das Antragsformular ist ab ca. acht Wochen vor einer stattfindenden Wahl online verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres