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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Begriff "Demokratie"

"Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus" – so heißt es in Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG). Die österreichische Staatsform ist eine Republik, die Regierungsform ist eine Demokratie.

Das Wort Republik stammt aus dem Lateinischen ("res publica") und heißt "öffentliche Angelegenheit". Eine Republik ist auf das Gemeinwesen und das Wohl aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger ausgerichtet. An der Spitze des Staates steht der Präsident (in Österreich der Bundespräsident).

Das Wort Demokratie stammt aus dem Griechischen und bedeutet "Volksherrschaft". D.h. in der Demokratie ist das Volk der staatliche Souverän (die oberste Staatsgewalt) und die politischen Entscheidungen werden durch den Mehrheitswillen der Bevölkerung gefällt. Der Mehrheitswille wird durch demokratische Wahlen bestimmt und legitimiert und dann durch Volksvertreterinnen/Volksvertreter (Politikerinnen/Politiker) umgesetzt. Dies entspricht einer repräsentativen Demokratie. Die wichtigsten Merkmale einer Demokratie sind Meinungsfreiheit, Existenz einer Opposition und Gewaltenteilung.

Vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich politisch zu beteiligen, bedeutet, die Zukunft Österreichs entscheidend mitzubestimmen.

Rechtsgrundlagen

Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres