Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Grundbuchsabfrage über das Internet

Daten aus der Grundstücksdatenbank (umfasst Grundbuch und Kataster) können bei der österreichischen Justiz über das Internet unter JustizOnline (→ BMJ) abgefragt werden. Diese Daten werden auch von vom Bundesministerium für Justiz autorisierten Stellen (Verrechnungsstellen) zur Verfügung gestellt:

→ ADVOKAT Unternehmensberatung Greiter & Greiter GmbH
→ auszug.at - Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH
→ BREX Business Register Exchange GmbH / 360 kompany AG
EDV-Technik Dipl.-Ing. Went Gesellschaft m.b.H.
→ HF Data Datenverarbeitungsgesellschaft m.b.H.
lexunitedonline information system GmbH
→ MANZ'sche Verlags- u Universitätsbuchhandlung GmbH
→ ÖGIZIN GmbH
→ UVST Datendienste GmbH
→ Vendaro m-commerce Dienstleistungen GmbH

Die ÖGIZIN GmbH (Österreichische Gesellschaft für Information und Zusammenarbeit im Notariat GmbH) wendet sich als Tochter der Notariatskammer ausschließlich an Notarinnen/Notare. Es gibt aber neun weitere Verrechnungsstellen, die unterschiedliche Teilnehmerkreise als Kundinnen/Kunden anvisieren. Die meisten Verrechnungsstellen akzeptieren alle Berufsgruppen und Personen als Kundinnen/Kunden. Generell trifft die Verrechnungsstellen aber kein Kontrahierungszwang.

Gebühren

Für diese Abfrage der "Grundstücksdatenbank neu" fallen nachstehende Gebühren an. Den Verrechnungsstellen sind überdies angemessene Kosten zu ersetzen.

Art der AbfrageGebühren in Euro

Aktueller Grundbuchsauszug (Vollabfrage einer Einlagezahl)

3,76

Aktueller Teilauszug (Abfrage des A-, B- oder C-Blattes einer Einlagezahl)

2

Abfrage der letzten Tagebuchzahl (Plombe)

0,47

Abfrage der Urkundensammlung (je abgefragter Urkunde)

1,17

Abfrage des Personenverzeichnisses (je abgefragter Person)

1,88

Abfrage der historischen Einlagezahl
(Verzeichnis der gelöschten Eintragungen)
für die letzten fünf Jahre

1,88

Abfrage der historischen Einlagezahl
(Verzeichnis der gelöschten Eintragungen)
ohne zeitliche Beschränkung

4,47

Abfrage der KG-Änderungsdaten (je abgefragter KG)

0,47

Abfrage der Informationen zu einer Tagebuchzahl (Zusatzinformation)

1,88

Suche nach Kaufverträgen je Katastralgemeinde

1,88

Informationen zu einer Liegenschaftsgruppe im Gruppenverzeichnis

1,88

Abfrage der Abfragen der DKM
bis zu 500 m
bis zu 1.000 m
bis zu 2.000 m


3,76
13
49

Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis ohne Grundstücksadresse
(für ein bis zu zehn Grundstücke)

3,76

Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis ohne Grundstücksadresse
(für 11 bis 100 Grundstücke)

13

Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis mit Grundstücksadresse
(für ein bis zu zehn Grundstücke)

4

Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis mit Grundstücksadresse
(für 11 bis zu 100 Grundstücke)

15

Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu 10 Treffern)

1,17

Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu 100 Treffern)

3,76

Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu 1.000 Treffern)

38

Abfragen von Körperschaften öffentlichen Rechts (ausgenommen Abfragen der letzten Tagebuchzahl und der KG-Änderungsdaten)

1,77

Wer einen beglaubigten Grundbuchsauszug zwecks Vorlage vor einer Behörde etc. benötigt, erhält diesen von Notarinnen/Notaren (→ Notar Suche).

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz