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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Leihomas/Leihopas

Manchmal fehlen in der Familie die Großeltern. Wer betreut Kinder dann stundenweise, holt sie vom Kindergarten oder Hort ab und unternimmt etwas mit ihnen, wenn die Eltern arbeiten müssen oder abends ausgehen?

Für diesen Zweck wurden Oma-Opa-Dienste geschaffen. Ältere, körperlich und geistig agile Menschen werden von diesen an Familien vermittelt. Ziel ist es, zwischen der Familie und der Leihoma/dem Leihopa eine kontinuierliche, familiäre Beziehung aufzubauen. Für die Kinder soll die Leihoma/der Leihopa eine Bezugsperson werden, die ihnen Aufmerksamkeit und Zeit widmet.

Hinweis

Leihomas/Leihopas sollen keine Haushaltshilfe sein, sondern sich ausschließlich der Kinderbetreuung widmen.

Sollten Sie Interesse daran haben, selbst als Leihoma/Leihopa zu arbeiten, müssen Sie sich direkt an einen Oma-Opa-Dienst wenden. Dort wird in einem Gespräch mit erfahrenen Mitarbeiterinnen/erfahrenen Mitarbeitern festgestellt, ob Sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe geeignet sind.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt