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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Kühl- und Gefriergeräte

Kühl- und Gefriergeräte sind rund um die Uhr, also 24 Stunden pro Tag, in Betrieb. Der Stromverbrauch für Kühl- und Gefriergeräte beträgt im Haushalt daher durchschnittlich 10 bis 15 Prozent. Der Energieverbrauch kann im Einzelfall erheblich unterschiedlich sein. Er hängtunter anderem davon, ob nur ein Kühlschrank mit Eisfach verwendet wird oder eine Kühl-/Gefrierkombination oder ein Kühlschrank und eine separate Gefriertruhe.

Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren lohnt es sich daher, beim Kauf auf einensparsamen Stromverbrauchzu achten. Um einen übersichtlichen Vergleich über den Energieverbrauch der Geräte zu gewährleisten, gilt seit März 2021 ein neues Kennzeichnungssystem ohne Pluszeichen.

Auf die richtige Größe des Geräts sollte ebenfalls geachtet werden, da Geräte mit zu großem Volumen nicht voll ausgelastet sind und somit unnötigerweise Strom verbrauchen. Es gilt die Regel: "So groß wie nötig, so klein wie möglich."

Der Energieverbrauch hängt aber auch vom Temperaturunterschied zwischen Kühl- und Umgebungstemperatur ab. Das Kühl- und Gefriergerät sollte daher an einem möglichst kühlen Ort aufgestellt werden. Der Kühlschrank in der Küche sollte nicht unmittelbar neben dem Herd stehen. Ist das unvermeidlich, sollte zwischen den beiden Geräten eine Isolierplatte befestigt werden. Auch sollte das Gerät nicht neben der Heizung stehen und ein Standort mit durchgehender Sonnenbestrahlung sollte vermieden werden.

Kühl- und Gefriergeräte sollten nur so kurz wie nötig geöffnet werden, damit möglichst wenig warme Luft einströmt. Speisen sollten auf Raumtemperatur herunter gekühlt sein, wenn sie in den Kühlschrank gestellt werden.

Eine zu dicke Eisschicht in Kühl- und Gefriergeräten kann ebenfalls zu einem erhöhten Energieverbrauch führen. Wenn die Dicke der Eisschicht 1 cm übersteigt, sollte das Gerät abgetaut werden. Eine Vereisung von fünf Millimetern bedeutet rund 30 Prozent mehr Energieaufwand. Darum ist regelmäßiges Abtauen wichtig.

Es muss nicht zu kalt sein: Für einen Kühlschrank reichen 7 Grad Celsius und für ein Gefriergerät minus 18 Grad Celsius vollkommen aus. Wird die Kühltemperatur des Geräts um 1 Grad Celsius erhöht, sinkt der Stromverbrauch um ca. 6 Prozent.

Wenn das Gerät einen Defekt hat, sollte es nach Möglichkeit repariert werden, um ihm so zu einer möglichst langen Nutzungsdauer zu verhelfen. Die Herstellung eines Neugeräts ist umweltbelastend und verbraucht wertvolle Ressourcen, die oft nur unzureichend zurückgewonnen werden können. Darüber hinaus wird zukünftig nicht mehr mit großen Effizienzsprüngen bei neuen Kühlschränken gerechnet, sodass mit einem neuen Gerät nicht unbedingt mehr Strom eingespart werden kann.

Weiterführende Links

Die neutrale und herstellerunabhängige Plattform "topprodukte.at" des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bietet weiterführende Informationen:

Letzte Aktualisierung: 7. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion