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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Leben in der Gemeinde

Welche Regeln des Zusammenlebens muss ich in meiner Gemeinde besonders beachten?

Das Leben in der Gemeinde bzw. in der Stadt und die Ausübung von Freizeitaktivitäten werden von vielen verschiedenen rechtlichen Regelungen bestimmt. Da es nicht immer einfach ist herauszufinden, was beim Zusammenleben zu beachten ist, werden die wichtigsten Bestimmungen für Ihre Gemeinde bzw. Stadt im Thema "Leben in der Gemeinde" zusammengefasst und in bürgerfreundlicher, verständlicher Form präsentiert. Darüber hinaus werden Ihnen wichtige Informationen zu Ihrer Gemeinde bzw. Stadt geliefert, die Ihnen den Alltag erleichtern können.

Umfasst sind beispielsweise zeitliche Beschränkungen für das Rasenmähen oder andere Arbeiten, Regeln für das Autowaschen auf dem eigenen Grundstück, die Pflicht zur Schneeräumung und die Streupflicht, Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie der Maulkorb- und Leinenzwang und die Pflicht zur Entfernung von Hundekot, Informationen zum Abfall in der Gemeinde bzw. Stadt und die wichtigsten Kontaktdaten zu Ihrer Heimatgemeinde bzw. Heimatstadt, damit Sie bei Fragen auf einfachem Wege Kontakt mit dieser aufnehmen können.

Im Folgenden finden sich – nach Bundesländern gegliedert – Informationen zu den genannten Themen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Dieses Thema wird sukzessive erweitert.

Anleitung

Wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abgerufen werden. Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand2019 oder 2021 (bei jeder Gemeinde bzw. Stadt angeführt). Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen für EU-Bürger

Mit dem Single Digital Gateway verfolgt die EU das Ziel, digitale öffentliche Informationen und Dienste in allen Mitgliedsstaaten zur Verfügung zu stellen. Über das EU-Portal "Your Europe" werden nationale Informationen und elektronische Verfahren einzelner Mitgliedstaaten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger und Unternehmen einfach und unbürokratisch auf Unionsebene zugänglich gemacht. Die für österreichische Städte und Gemeinden relevanten Informationen sind unter Informationen für EU-Bürger zu finden.

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion