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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Externer Pflichtschulabschluss

Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene, die den Pflichtschulabschluss nicht im Rahmen des üblichen Schulbesuchs erlangt haben, können diesen seit 1. September 2012 kostenlos und altersgerecht in Form einer Externistenprüfung an den Mittelschulen nachholen.

Der positive Abschluss der 8. Schulstufe ermöglicht den Zugang zu berufsbildenden mittleren Schulen, allgemein bildenden sowie berufsbildenden höheren Schulen und verbessert die Chancen auf einen Lehrvertrag (→ USP.gv.at). Für die Nostrifizierung eines ausländischen Schulabschlusses kann die Wiederholung einzelner Prüfungen notwendig sein. Mit erfolgreichem Abschluss der Pflichtschulabschluss-Prüfung werden die mit erfolgreichem Abschluss der 8. Schulstufe verbundenen Berechtigungen erlangt.

Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsorientierung sind die vierverpflichtenden Prüfungsgebiete. In Deutsch, Englisch und Mathematik kann die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat jeweils zwischen einer einstündigen schriftlichen und einer mündlichen Prüfung wählen. In Berufsorientierung muss die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat der Prüfungskommission ein Portfolio vorlegen und dieses mündlich präsentieren.

Zusätzlich zu den vier verpflichtenden Prüfungsgebieten, müssen aus vier Wahlprüfungsgebieten (Kreativität und Gestaltung, Gesundheit und Soziales, Natur und Technik sowie eine weitere Sprache) zwei Prüfungen abgelegt werden. Die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat kann zwischen einer einstündigen schriftlichen, einer mündlichen Prüfung und einer Projektarbeit (einschließlich deren mündlicher Präsentation und Diskussion) wählen.

Die Prüfungen können alle auf einmal oder zeitlich getrennt voneinander abgelegt werden. Nicht oder mit "Nicht genügend" beurteilte Teilprüfungen können nach Ablauf von einem Monat, höchstens aber drei Mal wiederholt werden. Maßstab für die Beurteilung bzw. Bewertung sind die Anforderungen der Mittelschule.

Hinweis

Werden bereits vor der Pflichtschulabschluss-Prüfung Kurse bei einer behördlich anerkannten Bildungseinrichtung mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen, wird dieses Zeugnis anerkannt und die entsprechende Teilprüfung muss nicht mehr abgelegt werden. Das gleiche gilt, wenn ein Fach bereits in der 8. Schulstufe positiv abgeschlossen wurde.

Grundsätzlich baut die externe Pflichtschulabschluss-Prüfung auf dem Eigenstudium auf. Allerdings bieten Erwachsenenbildungseinrichtungen und Schulen behördlich anerkannte Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Pflichtschulabschluss-Prüfung an. Im Anschluss an einen anerkannten Lehrgang kann eine Prüfung absolviert werden, die als Teilprüfung der Pflichtschulabschluss-Prüfung angerechnet wird. Kostenfreie Angebote gibt es im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung (→ OeAD).

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz

Letzte Aktualisierung: 6. April 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung