Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Standesamtliche Trauung
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Eheschließungen in Österreich
- Allgemeines zur standesamtlichen Trauung
- Trauzeuginnen/Trauzeugen
- Ort der Trauung
- Ablauf der Trauung
- Weiterführende Links
Allgemeines zur standesamtlichen Trauung
In Österreich wird die Ehe dadurch geschlossen, dass die Verlobtenvor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Konkret fragt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Verlobten in Gegenwart von zwei, einer/einem oder keiner/keinem Zeugin(nen)/Zeugen einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und spricht nach Bejahung der Frage aus, dass sie rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 die unterschiedlichen Zugänge für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten. Das ist grundsätzlich seit 1. Jänner 2019 möglich.
Achtung
Religiöse Trauungen in Österreich haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.
Trauzeugen
Die bei der Eheschließung anwesenden Trauzeuginnen/Trauzeugen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Alter: ab 18 Jahren
- Ausweispflicht mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- Verstehen der Sprache, in der die Trauung stattfindet – oder, es wird eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher eingesetzt
- Anzahl der Trauzeuginnen/der Trauzeugen: Es können ein oder zwei Trauzeuginnen/Trauzeugen sein. Allerdings ist auch eine Eheschließung ohne Trauzeuginnen/Trauzeugen möglich.
Ort der Trauung
Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass Trauungen ausnahmsweise außerhalb der Standesämter vorgenommen werden. Der Ort muss der Bedeutung der Ehe entsprechen und angemessen sein. Ob eine Trauung an einem anderen Ort stattfinden kann, bestimmt das zuständige bzw. gewählte Standesamt.
Man sollte nicht vergessen, rechtzeitig einen Termin zu reservieren. Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") ist nur maximal sechs Monate gültig.
Ablauf der Trauung
Bei der Anmeldung zur Eheschließung stellt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Möglichkeiten eines Programmablaufes der Trauung vor. Falls man in einem anderen Standesamt heiraten möchte, berät das Wunschstandesamt bei einem zusätzlichen Termin.
Am Tag der Trauung sind noch einige Formalitäten zu erledigen. Sowohl das Brautpaar als auch die Trauzeuginnen/Trauzeugen müssen bei der Trauung einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Man sollte daran denken, frühzeitig zum Standesamt zu kommen.
In unserer Checkliste finden sich weitere Dinge, auf die nicht vergessen werden sollte.
Achtung
Wer kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen will, muss bei Namensänderung einen neuen Reisepass ausstellen lassen. Man solle sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde erkundigen.
Weiterführende Links
- Wiener Standesämter (→ Stadt Wien)
- Genehmigte Hochzeitsorte außerhalb der Standesämter (→ Stadt Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres